Wie bereits berichtet hatte ein Unbekannter u.a. auch an unser Magazin interne Unterlagen über vermeintliche Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften der Stadt Oppenheim geschickt, die in unserer April-Ausgabe in dem Artikel „Nur noch eine Frage der Moral – Der Fall Marcus Held“ thematisiert wurden. Bürgermeister Marcus Held war in die Offensive gegangen und hatte die Vorwürfe kurz zuvor selbst publik gemacht. Nach dem ersten Medienecho und der danach folgenden Suche nach dem internen „Maulwurf“, blieb es einige Zeit ruhig, bis Ende April wieder etwas Bewegung in die Sache kam. Wie die Allgemeine Zeitung in Erfahrung brachte, hat eine erste Auswertung der Akten der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer „sehr kritischen Zwischenbewertung des Landesrechnungshofes“ geführt. In einem elfseitigen Fragenkatalog werde in erster Linie nach der Wirtschaftlichkeit von Helds Handeln sowie nach der Rechtmäßigkeit der Beauftragung eines Maklerbüros gefragt. Ganz so haltlos scheinen die Vorwürfe also nicht zu sein.

Während zunächst Anfang April zwei „Rheinhessen“, die im Verdacht stehen, interne Unterlagen der VG Rhein-Selz weiter gegeben zu haben, unangenehme Post erhielten, traf kurz später ein weiterer Brief ein. Diesmal bei Held persönlich, in dem ein anonymer Verfasser, vermutlich ein Trittbrettfahrer, dem Oppenheimer Bürgermeister rät, seinen Politikstil zu ändern und von seinen Ämtern zurückzutreten, um weiteren Schaden von seiner Partei und seiner Familie abzuwenden. Dass die VG-Leaks-Affäre kein gutes Licht auf eine Verwaltung wirft, wenn Mitarbeiter behördliche Unterlagen an Zeitungen verschicken, ist das eine. Dass man mit der Suche nach der undichten Stelle und der Androhung von Strafanzeigen wegen Verleumdung möglicherweise von der eigentlichen Sache ablenken wollte, ist das andere. Denn offensichtlich sind die Vorwürfe gar nicht so haltlos, wie der Zwischenbericht des Landesrechnungshofes ergeben hat. So habe Held, nach Meinung der Prüfer, im Falle des Grundstückskaufs einer Frau Schmitt etwas zu viel Kulanz gezeigt. Wie wir in unserer April-Ausgabe ausführlich berichteten, hatte der Oppenheimer Bürgermeister bei dem Grundstückskauf der Mutter eines Mitarbeiters der „HGO – Haus und Grundstücksgenossenschaft der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Oppenheim mbH“, deren Geschäftsführer Marcus Held ist, gleich mehrfach Sonderkonditionen gewährt. Zunächst durch den Verzicht auf die bei anderen Käufern übliche Maklercourtage, dann beim Kaufpreis und zuletzt auch noch bei dem Zukauf eines Grundstücks, als Held für eine Fläche von 307 m² einen Pauschalpreis von 5.000.- Euro mit der Käuferin aushandelte. Bereits Anfang April hatte die AL (Alternative Liste) Oppenheim in einer Pressemitteilug verlautbaren lassen, dass dieser „Schnäppchenpreis“ niemals Beratungsgegenstand eines städtischen Gremiums gewesen sei und bezweifelte die rechtliche Grundlage dieses Geschäftes. Insgesamt entstanden der Stadt Oppenheim bei dem genannten Grundstückskauf Mindereinnahmen von mehr als 50.000.- Euro. Helds Erklärung, dass es sich hierbei um ein für die Gemeinde nutzloses Randgrundstück gehandelte habe, das ursprünglich als Notausfahrt für eine geplante, aber nie umgesetzte Polizeiinspektion vorgesehen war, erscheint den Prüfern offensichtlich zu dünn, immerhin lag der letztendlich gezahlte Grundstückspreis nur noch bei knapp 16.- Euro /pro m². Zwar dürfe der Bürgermeister, laut Gemeindeordnung, bei „Restflächen“ mit dem Preis unterhalb des Verkehrswertes gehen: „Eine Preisreduzierung auf lediglich 12,5 Prozent des ohnehin schon reduzierten Regelkaufpreises bedarf jedoch einer äußerst gewichtigen Legitimation, um als wirtschaftlich vertretbar gelten zu können.“ (Quelle: AZ vom 28.04.17).

DIE FRAGE NACH DER RECHTMÄSSIGKEIT DER AUFTRAGSERTEILUNG
In einem weiteren Fall geht es um Grundstückskäufe der Stadt Oppenheim zur Entwicklung des Neubaugebietes „Krämereck-Süd“. Nach Aussage des Rechnungshofes hatte die Stadt für die Vermittlung von 14 Grundstückskaufverträgen rund 164.000 Euro an ein Maklerbüro in Oppenheim gezahlt. Dazu hatte die AL Oppenheim bereits am 05. April 2017 eine Pressemitteilung herausgegeben: „Der Stadtrat hat nach unserem Kenntnisstand weder eine pauschale Maklerbeauftragung zum Ankauf von Krämereck-Grundstücken beschlossen, noch ist ihm eine gebündelte Beauftragung eines Maklerbüros seitens der einzelnen verkaufswilligen Grundstückseigentümer im Krämereck bekannt.“ Wie in der AZ vom 28.04.17 weiter ausgeführt wurde, stellen sich dem Rechnungshof auch Fragen hinsichtlich der Auftragserteilung, da es allenfalls eine mündliche, offenbar aber keine schriftliche Auftragserteilung der Stadt an den Makler gegeben hätte: „Den Prüfern aus Speyer stellt sich – wie auch dem anonymen Hinweisgeber – die Frage, warum der Makler offenbar vom Verkäufer beauftragt wurde, aber die Stadt die Rechnungen bezahlte. Auch bezweifelt der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens. Selbst wenn die Verbandsgemeinde ihre Liegenschaftsabteilung für diese Arbeiten um eine halbe Stelle aufgestockt hätte, hätten die Kosten nur ein Viertel der Maklercourtage betragen.“ Zudem gebe es Zweifel zur „sachlichen Richtigkeit der angewiesenen Rechnungen“. So habe im April 2014 ein Mitarbeiter der Verbandsgemeinde darauf hingewiesen, dass „zahlungsbegründende Unterlagen fehlten“, deren Bestätigung der sachlichen Richtigkeit allein aufgrund eines Telefonats mit Held erfolgt sei. Daraufhin habe der Mitarbeiter angeregt, das weitere Verfahren mit der Kommunalaufsicht zu klären, was der Verbandsbürgermeister der VG Rhein-Selz, Klaus Penzer (SPD), jedoch abgelehnt habe. Besagter Penzer verkündete nur einen Tag später in der AZ, dass man alle Fragen des Rechnungshofes beantwortet und nach Speyer zurückgeschickt hätte und dass dieser nun entscheiden müsse, ob man noch eine Vor-Ort-Prüfung veranlasse. Gleichwohl ließ VG-Chef Penzer keinen Zweifel daran: „Alles, was sie haben wollten, haben sie gekriegt, wir haben zu jedem Punkt Dokumente geliefert und Marcus Held hat eine ganze Reihe überzeugender Antworten geliefert.“ (Quelle: AZ vom 28. & 29.04.17).

WIE GEHT ES NUN WEITER?
Derweil hält auch die rheinland-pfälzische SPD an Marcus Held fest und hat diesen auf Listenplatz vier für die anstehende Bundestagswahl nominiert. Für Held bedeutet dies, dass er – unabhängig von seinem persönlichen Ergebnis bei der Bundestagswahl – mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Legislaturperiode für die SPD im Bundestag sitzen wird. Bedingungsloser Rückhalt seiner Parteikollegen sieht jedoch anders aus. Die hielten sich bisher vornehm zurück mit Solidaritätsbekundungen für Held, weil ihm hinter vorgehaltener Hand zugetraut wird, dass an den Vorwürfen doch mehr dran sein könnte. Immerhin hat die ortsansässige SPD ein Vertrauensbekenntnis für Held abgelegt, während ansonsten in Oppenheim nur die kleinen Parteien aufbegehren. Die einen (Die Grünen), weil sie Helds Politikstil noch nie mochten und die anderen (AL), weil sie die Stadtratsbeschlüsse anzweifeln, da ihnen wichtige Fakten vorenthalten worden seien. Vermutlich wird sich auch der Landtag Rheinland-Pfalz mit dem Thema beschäftigen. CDU-Fraktionsvize Christian Baldauf will aufgrund der „juristischen Probleme“ einen Berichtsantrag für den Innenausschuss stellen und forderte von SPD-Landeschef Roger Lewentz, „alle Spenden der vergangenen Jahre offen zu legen, damit nichts hängen bleibt“. Schließlich waren auch die Genossen nicht gerade zimperlich mit der CDU-Spendenaffäre umgegangen. Die Prüfungen des Rechnungshofes werden dagegen noch Monate andauern und vermutlich noch weitere kritische Nachfragen zur Folge haben, von deren Beantwortung viel abhängt im Hinblick auf die Karriere Helds. Erst nach Vorlage des Abschlussberichtes wird unter Umständen auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Eines kann man aber jetzt schon festhalten: Helds These, dass es sich bei den genannten Vorwürfen um vollkommen haltlose Spinnereien eines anonymen Denunzianten handelt, hat durch den ersten Zwischenbericht des Rechnungshofes zweifellos einen Dämpfer erhalten. Denn womöglich entdecken auch die Prüfer mehr als nur ein „Geschmäckle“ bei den Grundstücksgeschäften der Stadt Oppenheim.

Lesen Sie zu diesem Thema aus der April-Ausgabe: www.wo-magazin.de/nur-noch-eine-frage-der-moral