„Der Dom zu Worms ist ein Bau- und Kulturdenkmal von herausragender Bedeutung und das Herz der Stadt. Der Blick auf seine Südseite ist frei. Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme auf dieses geschützte Kulturdenkmal wird durch den geplanten Bau eines Hauses am Dom (Länge 18 m, Höhe 18 m, Abstand vom Dom 6 m) massiv verletzt, indem die Sicht auf mehr als ein Drittel seiner Südseite versperrt wird und dadurch auch die Ausgewogenheit seines Erscheinungsbildes verzerrt wird.“

Die Begründung der Bürgerinitiative, warum die Südseite des Wormser Kaiserdoms frei bleiben soll, würden wohl viele Wormser unterschreiben. Seit Ende Januar können sie das sogar ganz offiziell, denn die BI will von Paragraph 17 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung Gebrauch machen und in dieser Frage ein Bürgerbegehren erreichen. Knapp 6.000 Unterschriften von Wahlberechtigten benötigt man hierfür, am allerersten Tag wurden an einem Stand in der Fußgängerzone direkt mehr als 1.400 Unterschriften geleistet. Idealerweise soll das Bürgerbegehren aus Kostengründen zusammen mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 stattfinden. Mit dieser Nachricht konfrontiert schwenkten auch die Politiker der beiden großen Parteien um, die das Projekt vor Wochen noch durch gewunken hatten. Sowohl Klaus Karlin (CDU) als auch Timo Horst (SPD) begrüßten ausdrücklich den Wunsch nach einer Bürgerbefragung. Während Horst noch einmal darauf verwies, dass seine Partei stets den offenen Dialog mit den Bürgern suche, meldete Rechtsanwalt Karlin, im „echten Leben“ Rechtsanwalt, zwar rechtliche Bedenken an, da es sich um ein Privatgrundstück der Domgemeinde handele, findet den Wunsch nach einem Bürgerbegehren aber „wichtig, gut und richtig“ (WZ vom 28.01.14). Bei so viel Bürgernähe wollte auch der OB nicht zurückstehen und bot dem Vereinsvorstand der BI an, noch einmal über das Bürgerbegehren zu sprechen, damit auch nix mehr verrutscht – rechtlich und formal. Dass Kissel von Anfang an als erklärter Befürworter des Bauprojektes der Domgemeinde galt, solle hierbei keine Rolle spielen. Trotzdem kann man verstehen, dass von Seiten der BI eine Verzögerungstaktik befürchtet wird, während womöglich in der Zwischenzeit schon die ersten Bauarbeiter anrücken. Deshalb wird man auch unverdrossen weiter Unterschriften sammeln und kann ein Treffen mit Kissel gelassen angehen. Schließlich hat man sich bezüglich der Fragestellung für das Bürgerbegehren von der auf Bau- und Verwaltungsrecht spezialisierten Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Möller-Meinecke, die über eine reiche Erfahrung mit Bürgerbegehren verfügt, beraten lassen. Dementsprechend zwingt juristische Korrektheit auf dem Bürgerbegehrensblatt zu einem stark juristisch geprägten Fragetext:

  1. Beanstandung (Aufheben) Stadtratsbeschluss: Soll der Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2013 mit dem Wortlaut: „Der aktuelle Entwurf für ein Haus am Dom findet die Zustimmung des Stadtrates der Stadt Worms“ beanstandet werden?
  2. Keine Blickeinschränkung: Soll die Stadt Worms zum Schutz ihres Ortsbildes in der näheren Umgebung des Domes das städtebauliche Ziel verfolgen, den Blick eines Besuchers des Domplatzes auch auf die südliche Fassade des Domes durch Bauten nicht einzuschränken?
  3. Verweigerung Baugenehmigung: Verletzt der im Stadtratsbeschluss vom 18.12.2013 bewertete Entwurf für ein „Haus am Dom“ wegen einer Entfernung von nur 6 Metern zur Nikolaus-Kapelle und wegen einer Firsthöhe von 18 m mit der damit verbundenen Einschränkung des Blickes vom Domplatz auf die Südseite des Domes das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme auf das geschützte Kulturdenkmal des Domes? Verfehlt der geplante Neubau das Gebot des Sich-Einfügens in die Eigenart der vorhandenen Bebauung auf dem Domhügel? Sind Sie daher der Auffassung, dass die Stadtverwaltung aus diesen Gründen eine Baugenehmigung für das Neubauprojekt verweigern soll?

Ob in diesem speziellen Fall das private Baurecht im Sinne des Vorhabens der Domgemeinde greift, ist unklar, denn nach einem für viele Folgeurteile wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen sogar bei Privateigentum die Interessen des Eigners zurücktreten, wenn die übergeordneten Interessen der Gemeinschaft, in diesem Fall einer großen Zahl von Wormser Bürgern, zu stark verletzt werden. Von daher scheint die Frage, ob bald gebaut wird oder nicht – trotz genehmigtem Bauantrag – offener denn je. Falls es der BI gelingt, schnellstmöglich 6.000 Unterschriften zu sammeln…