Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Finanzen der Stadt Worms
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms: In Folge des Grundsteuer-Reformgesetzes erfolgt ab dem 1. Januar 2025 eine Besteuerung von Grundbesitz anhand der Werte zum 1. Januar 2022 (= Stichtag der neuen Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte). Für die Besteuerung des Grundbesitzes gelten in Rheinland-Pfalz die vom Bund beschlossenen Reformgesetze (sogenanntes „Bundesmodell“). Die Stadt Worms möchte Bürger über Problemstellungen […]


