Ablauf von Ruhezeiten bei Reihengräbern auf dem Friedhof Hochheimer Höhe
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms: Die Stadt Worms macht darauf aufmerksam, dass die nach § 11, § 14(3) und § 29 der Friedhofs- und Begräbnisordnung der Stadt Worms vom 01.01.2021 vorgeschriebenen Ruhezeiten bei Reihengrabstätten für die folgenden Grabstätten abgelaufen sind. Betroffen ist der Bezirk XXVI, Abteilung C, Grabstätten Nr. 001 bis 162, mit dem Bestattungszeitraum […]


