Gesetzliche Regelungen für bevorstehende Feiertage
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms: Der Bereich 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Worms bittet um Beachtung der Feiertagsruhe an den „stillen“ Feiertagen im Monat November und an den Weihnachtsfeiertagen im Dezember. An diesen Tagen sind öffentliche Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie […]


