Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Was der Verwaltungsstab befürchtet hat, ist nun eingetreten: In den vergangenen Tagen ist der Inzidenzwert in Worms weiter angestiegen und lag am gestrigen Mittwoch, 24. März, bei 116,1. Haben kreisfreie Städte und Landkreise an mehr als drei Tagen in Folge eine Inzidenz von mehr als 100, müssen sie die „Notbremse” ziehen. „Nach den Vorgaben des Landes sind wir daher gezwungen, Lockerungen wieder zurückzunehmen und die Corona-Bekämpfungsmaßnahmen zu verstärken“, bedauert Oberbürgermeister Adolf Kessel. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium sowie dem Gesundheitsamt wurde die Allgemeinverfügung geändert, die ab Freitag, 26. März, 0 Uhr greift und vorläufig bis 11. April gültig ist. Sie bildet die Rechtsgrundlage für die verschärften Maßnahmen. Die konkreten Inhalte sind im Amtsblatt veröffentlicht, das heute im Laufe des Tages erscheinen wird und auf www.worms.de abrufbar ist. „Unsere Allgemeinverfügung beinhaltet wieder eine nächtliche Ausgangssperre von 21.30 abends bis 05.00 Uhr morgens“, erklärt der Stadtchef. Auch Menschen, die nicht in Worms wohnen, dürfen sich in dieser Zeit im Wormser Stadtgebiet nicht mehr draußen aufhalten.
Ausgenommen von der Ausgangssperre sind Menschen, die aus beruflichen Gründen die Wohnung verlassen müssen, Menschen mit medizinischen Notfällen (auch Veterinärmedizin), Besuche von Ehe- oder Lebenspartnern, Menschen, die Pflege- oder Hilfebedürftige unterstützen, Menschen, die Sterbende oder Schwerstkranke begleiten und Hundebesitzer, die ihren Hund ausführen müssen. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis über den Zweck des Aufenthalts außerhalb der Wohnung ist nicht erforderlich. Gestattet ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.
Ämter, Behörden, Wertstoffhöfe, Notariate, Rechtsanwaltskanzleien und ähnliche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen. Der Einzelhandel ist geschlossen. Ebenso die Gastronomie, eine Außenbestuhlung ist untersagt. Abhol- Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf sind dann ebenfalls nur noch bis höchstens 21.00 Uhr gestattet. Auch Verkaufsstellen wie Supermärkte müssen bis spätestens 21.00 Uhr schließen. „Die neue Allgemeinverfügung zielt hauptsächlich darauf ab, die Kontaktmöglichkeiten weiter einzuschränken mit dem Ziel, das Infektionsgeschehen in unserer Stadt wieder einzudämmen“, hofft Oberbürgermeister Adolf Kessel, wieder unter die 100er-Marke zu gelangen. Auf die Einschränkung des Bewegungsradius‘ hat die Stadt verzichtet und wendet sich stattdessen mit dem Appell an die Bürger, auf Ausflüge ins nähere und weiter entfernte Umland vorläufig zu verzichten.
Ansonsten gelten die bisherigen Vorschriften hinsichtlich Maskenpflicht und Abstandsregeln, insbesondere in ausgewiesenen Bereichen der Wormser Innenstadt. Auf der Homepage der Stadt Worms (www.worms.de) sind alle wichtigen Informationen zu Corona abrufbar. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Schnelltest anzumelden.
„Unsere Bürgerinnen und Bürger können sich auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen. In Worms werden die Tests im Kesselhaus in der Klosterstraße 23 vom DRK und weiteren Hilfsorganisationen durchgeführt“, informiert Adolf Kessel. Vom DRK ist eine Erweiterung der Öffnungszeiten über Ostern geplant. Tests sind dann möglich am Donnerstag, 01.04., von 16 bis 19 Uhr, am Samstag, 03.04., von 9 bis 13 Uhr, am Sonntag, 04.04., von 9 bis 13 Uhr und am Dienstag, 06.04., von13 bis 18 Uhr. „Gründonnerstag und Karsamstag sind bereits stark nachgefragt. Am Dienstag nach Ostern haben wir die Öffnungszeiten insbesondere für Schüler verlängert und die Kapazität erhöht. Momentan sind an allen Tagen noch Plätze frei“, wirbt Christoph Kling vom DRK-Kreisverband Worms dafür, sich testen zu lassen.
Bei speziellen Fragen hilft die Corona-Hotline weiter, telefonisch unter 06241 / 853-18 88 (Mo-Fr, 8-16 Uhr) oder per E-Mail an: corona-fragen@worms.de.