Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
In Worms können sich Bürger der Gruppe 1 ab 7. Januar im Impfzentrum in der Nikolaus Dörr Halle impfen lassen. Termine werden ausschließlich über das Land vergeben.
Dazu gehören:
Menschen, die älter als 80 Jahre sind (und nicht in Pflegeheimen leben)
Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen
Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit hohem Risiko (Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, Palliativversorgung)
Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit besonders gefährdeten Patienten (z.B. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin)
Ab Montag, 4. Januar, können über zwei Anlaufstellen des Landes Impftermine vereinbart werden.
Telefonisch unter: (0 80 0) 57 58 100 oder online unter: http://www.impftermin.rlp.de
Bitte beachten Sie:
Termine können ausschließlich über die beiden genannten Möglichkeiten vereinbart werden. Stadtverwaltung und Mitarbeiter des Impfzentrums können keine Impftermine vergeben.
Bei der Terminvergabe werden Kriterien abgefragt, die gewährleisten sollen, dass nur berechtigte Personen im Sinne der Vorgaben für Gruppe 1 einen Impftermin erhalten.
Zunächst steht nur eine geringe Anzahl an Impfdosen zur Verfügung, da alle Impfzentren des Landes gleichzeitig mit den Impfungen beginnen.
Zugang zum Impfzentrum
- nur mit Mund-Nase-Schutz
- kein Fieber
- bei Erkältungssymptomen negativer Corona Test (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich
Mitzubringen
- Identitätsnachweis (Ausweis; zwingend erforderlich!)
- Prioritätsnachweis
- Terminbestätigung/Terminerinnerung
- Aufklärungsbogen
- Nebenwirkungskarte (erst beim 2. Termin)
Einlass
- Handdesinfektion
- Fiebermessen
- Terminbestätigung vorzeigen
- weiter zum ersten Schalter
- am Schalter: Überprüfung der mitgebrachten Unterlagen
- Aushändigung des Laufzettels
Wartebereich
- Aufklärung: Gruppen- oder Einzelaufklärung möglich
- Gruppenaufklärung: auf der Tribüne in Anwesenheit eines Arztes, Möglichkeit Fragen zu stellen
- Einzelaufklärung: im Arztzimmer; separater Wartebereich
- Unterschreiben des Aufklärungsbogens
- evtl. kurze Wartezeit
- Impfkabine wird zugewiesen
Nach der Impfung
- kurze Ruhezeit im Beobachtungsbereich (keine Pflicht)
- medizinische Sofortversorgung bei Bedarf möglich
- sofern keine behandlungsbedürftigen Nebenwirkungen auftreten, nach etwa 15 Minuten weiter zum Check-out-Schalter (am Ausgang)
- am Schalter: Impf-Dokumente abgeben (1 ;Laufzettel, 1 Aufklärungsbogen)
- Erinnerung an Zweittermin
- Aushändigung der Nebenwirkungskarte
Zu Hause
- zwischen Erst- und Zweittermin: Dokumentation etwaiger Nebenwirkungen auf der Nebenwirkungskarte (bitte zum Zweittermin mitbringen!)