Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Wahlberechtigt sind alle Wormser Jugendlichen, die am Wahltag 16.05.2025 mindestens 14 Jahre und höchstens 21 Jahre alt sind. Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten ab dem 23. März zugestellt.

Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.

Wer an keiner Wormser Schule Schüler ist oder in dem Zeitraum nicht zur Schule geht oder auch am 16.05.2025 nicht im Haus der Jugend wählen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Dies ist bis einschließlich 28. April 2025 formlos unter Angabe des vollständigen Namens (Vorname, Nachname) und des Geburtsdatums (Tag, Monat, Jahr) per E-Mail an jugendparlament@worms.de möglich. Betroffene können sich alternativ auch über das Kontaktformular des Kinder- und Jugendbüros melden oder einen Brief an das Kinder- und Jugendbüro Worms (Würdtweinstr. 12a, 67549 Worms) senden.

Sofern Briefwahl beantragt wurde, sind die Briefwahlunterlagen bis spätestens 16. Mai 2025, 14 Uhr, im Rathaus, im Kinder- und Jugendbüro oder im Haus der Jugend abzugeben beziehungsweise in den Briefkasten einzuwerfen.

Es besteht keine Pflicht zur Wahl. Jeder Wahlberechtigte, der an der Wahl teilnehmen möchte, kann dies gerne tun.

Die zugelassenen Kandidaten und Wahllokale werden separat veröffentlicht.