Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

B E K A N NT M A C H U N G

der Kandidatinnen und Kandidaten

zur Jugendparlamentswahl der Stadt Worms

vom 05. bis 09. Mai 2025

in den Schulen

 

sowie am 16. Mai 2025

im Haus der Jugend,

Würdtweinstraße 12a, 67549 Worms

 

I.

 

Die Wahl zum Jugendparlament der Stadt Worms findet in den  Schulen in der Zeit vom 05. Mai 2025 bis zum 09. Mai 2025 zu den von den jeweiligen Schulen festgelegten Zeiten und am 16. Mai 2025 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Haus der Jugend, Würdtweinstraße 12a, 67549 Worms statt.

 

 

II.

 

Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Worms im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres, die ihren Hauptwohnsitz in Worms haben. Stichtag ist der letzte Tag der Wahl, also alle Geborenen zwischen dem 17.05.2004 und dem 16.05.2011.

 

 

III.

 

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich zur Wahl des Jugendparlaments:

 

Lfd. Nr Nachname Vorname Alter
1 B?nceanu Ines 14
2 Bayer Gabriel 19
3 Boghian Matei 16
4 Edelmann Lisa-Marie 16
5 Ellermann Laura 17
6 Erdal Talha 16
7 Fa?i Fatmir 15
8 Haury Vivien 14
9 Jeske Amos Angelus 19
10 Klassen Robert 15
11 Kraft Laura 18
12 Kroker Jonas 15
13 Medvedev Kira 15
14 Nazari Freshta 18
15 Nazari Mustafa 16
16 Nazli Serhat 18
17 Okonkwo Gloria 16
18 Okonkwo Serena 14
19 Popa Adelina-Andreea 15
20 Popova Yoana 15
21 Schneller Melissa 15
22 Schumacher Shanysia 18
23 ?engül Sinem 15
24 Shehab Omar 15
25 Singh Ajay 16
26 Smolczynski Nils 18
27 Vietor Nele 15
28 Wi?niewska Antonina 15
29 Z?bkowska Natali 15
30 Z?bkowska Victoria 19

 

 

 

IV.

 

Gewählt wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze:

 

  • Die Wahl findet gemäß Art. 38 GG allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt.
  • Jede(r) Stimmberechtigte hat maximal 15 Stimmen. Für jede Bewerberin/ jeden Bewerber kann nur 1 Stimme abgegeben werden.
  • Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen nur Bewerberinnen oder Bewerbern geben, deren Namen auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.
  • Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung, die den Wählerwillen erkennbar macht.

 

 

V.

 

Die Stimmabgabe ist geheim. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel entsprechend der Vorfaltung so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie gewählt wurde und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald der Wahlvorstand dies gestattet.

 

 

VI.

 

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

 

 

VII.

 

Jeder Wählende kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

 

 

VIII.

 

Sie können bis einschließlich 21.04.2025 formlos einen Briefwahlantrag unter Angabe des vollständigen Namens (Vorname, Nachname) und des Geburtsdatums (Tag, Monat, Jahr) per E-Mail an jugendparlament@worms.de stellen, sich über das Kontaktformular des Kinder- und Jugendbüros melden oder einen Brief an das Kinder- und Jugendbüro Worms (Würdtweinstr. 12a, 67549 Worms) senden. Sofern Sie sich für die Briefwahl entscheiden, sind die Unterlagen bis spätestens 16.05.2025 um 14:00 Uhr entweder im Rathaus oder im Kinder- und Jugendbüro oder im Haus der Jugend abzugeben.

Worms, 24.03.2025 – Stadtverwaltung Worms

Der Stadtwahlleiter

gez. Adolf Kessel, Oberbürgermeister