Man konnte sich schon am vergangenen Freitag verwundert die Augen reiben, wenn man in Rheindürkheim am Abend am Randes des Rheins einen Blick auf das Rheinvorland warf, denn dort hatte die SPD zu einer Wahlkreiskonferenz geladen, um darüber abzustimmen, ob sich der Niersteiner Thomas Messer oder der Wormser Dr. David Maier im September in den Bundestag einzieht. Da aus drei Bezirken Delegierte geschickt wurden, lag bereits nur die Zahl der Wahlmänner / frauen bei 151. Zusammen mit weiteren Anwesenden, inklusive der drei Pressevertreter von WZ, NK und WO! dürfte die Teilnehmerzahl bei knapp 200 gelegen haben. In Pandemiezeiten und einem Berufsverbot für Gastronomie und Veranstalter eine heikle Angelegenheit. Es dauert auch nicht lange, da waren bereits erste Passanten zu entdecken, die das Geschehen dokumentierten und im Anschluss bei Facebook posteten. Der Shitstorm ließ nicht lange auf sich warten und degradierte leider die Nominierung von Dr. David Maier als Direktkandidat der SPD fast zu einer Nebensache. Schnell wurde die Frage laut, ob die Veranstaltung nicht auch digital möglich gewesen wäre? Zumal der Bundestag im vergangenen Jahr ein entsprechende Verordnung verabschiedete. Dementsprechend fragte eine Leserin auf unserem Instagramportal, ob die SPD diese Möglichkeit prüfte.

Wir fragten bei Dirk Beyer, Geschäftsführer der Wormser Regionalgeschäftsstelle, nach. Beyer erklärt hierzu: „Zunächst sind Wahlkreiskonferenzen in Präsenz durch die Corona-Bekämpfungsverordnung RLP gestattet. Dies ist in §2 Abs. 4 geregelt. Dort heißt es: „Zusammenkünfte von Personen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien), der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Wahlen, insbesondere von Wahlkreiskonferenzen und Vertreterversammlungen, der Durchführung von Blutspendeterminen, der Durchführung von Prüfungen an Hochschulen sowie der Durchführung von Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge, insbesondere Studieneignungstests, oder der Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind, sind unter Berücksichtigung der allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 1 erlaubt.“

Beyer räumt zwar ein, dass eine digitale Form in Ausnahmen durchaus möglich sei, ergänzt aber: „Die Konferenz für unsere spezielle Ausgangssituation wäre online organisatorisch und ohne Risiken nicht ohne weiteres möglich gewesen. Wir hatten (im Gegensatz zur CDU, wo es bei nur einem Kandidaten Sinn macht, dass online mit anschließender Briefwahl abzuhalten) zwei Kandidaten, bei denen es auf eine Kampfabstimmung hinauslief . Wir haben deshalb bereits vor mehreren Wochen im Regionalvorstand (Mainz und Worms) entschieden, dass die Wahlkreiskonferenzen in Präsenz unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und mit Schnelltests abgehalten werden sollen. Außerdem beschränkten wir uns auf das formal Nötigste, damit die Konferenz schnell durchgeführt werden konnte, keine Getränke, kein Essen etc.  So ist das übrigens vor einer Woche im anderen Wahlkreis in Rheinhessen genauso geschehen. Ebenso wurden und werden gerade bundesweit (von allen Parteien) die Direktkandidaten/innen in Wahlkreiskonferenzen auch in Präsenz nominiert. Alleine an diesem Wochenende gab es drei Veranstaltungen in RLP, die ähnlich durchgeführt wurden. Eine Präsenz-Veranstaltung war die rechtssicherste und für die beiden Kandidaten fairste Variante. Das sehr knappe Abstimmungsergebnis bei uns gibt dem Regionalvorstand nun Recht, dies in Präsenz durchgeführt zu haben, um somit möglichen Spekulationen bei einer Briefwahl keinen Raum zu geben.“

Am Ende der knapp 75 minütigen Veranstaltung wurde Dr. David Maier mit 77 Stimmen gewählt, Thomas Messer erhielt 74 Stimmen.

Text und Foto: Dennis Dirigo