Eine Pressemitteilung des Caritsverbands Worms:
Die Bundesregierung will die soziale Pflegeversicherung stabilisieren – mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG). Während der aktuell vorliegende Entwurf mit Blick auf stationäre Einrichtungen zu befürworten sei, sieht Caritasdirektor Lars Diemer, Vorstandsvorsitzender des Wormser Caritasverbands, damit eine gravierende Fehlentwicklung gefördert: „Er lässt alternative Wohnformen bei den Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen komplett außen vor und berücksichtigt die ambulante Versorgung unzureichend“, betont er.
Aus politischer Sicht und mit den Bildern der letzten Jahre im Kopf sei die neuerliche Fokussierung auf die stationäre Pflege, die der Gesetzesentwurf vorsieht, zu verstehen. „Aber sie zielt komplett an den Bedürfnissen der Menschen vorbei“, sagt Caritasdirektor Diemer. Er beruft sich neben den vielfältigen eigenen Erfahrungen aus der tagtäglichen Pflegearbeit im Caritasverband Worms unter anderem auch auf Professor Thomas Klie, einem der wichtigsten Sozialexperten in Deutschland mit Forschungsschwerpunkten in der sozialen Gerontologie und in der Pflege: „Nur drei Prozent der Menschen möchten im Alter in ein Heim ziehen, aber wir haben Angebote für 30 Prozent. Auf der anderen Seite wünschen sich 30 Prozent der Menschen eine wohnortnahe Versorgung, etwa in einer Wohngruppe, aber wir haben nur für ein Prozent entsprechende Angebote.“ Der Caritasverband Worms trägt diesen Bedürfnissen schon Rechnung und hält aktuell bereits neun Wohngemeinschaften in fünf Häuser mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Senior:innen vor; gerade werden die neuesten in Worms-Pfeddersheim mit insgesamt 24 Zimmern für Demenzkranke bezogen.
Es sei unabdingbar, vermehrt ambulante Strukturen zu fördern und zu stärken – auch mit Blick auf das Personal für die ambulante Versorgung, so Diemer. Der Fachkräftemangel in den Altenheimen sei groß, in der ambulanten Versorgung aber erheblich größer. „Schon aus Kostensicht müsste die ambulante Versorgung von den Kostenträgern gestärkt werden. Wir müssen zuverlässige Strukturen für eine häusliche und sozialraumorienteierte Versorgung stärken“, fordert er. Die überfällige Berücksichtigung der Wohngemeinschaften im Gesetzesentwurf wäre etwa über die Anhebung des Wohngruppenzuschlags unkompliziert einzubringen und umsetzbar. „Aber die konsequente Ungleichbehandlung dieser Wohnform führt dazu, dass sie nicht weiter ausgebaut wird, obwohl sie dringend benötigt wird, um die Menschen im Alter gut versorgen zu können“, betont der Caritasdirektor. Wohngemeinschaften seien eine attraktive und bedürfnisgerechte Wohnformen. Durch ihre finanzielle Schlechterstellung und bei steigenden Eigenanteilen verlören sie für Mieter:innen wie Angehörigen an Attraktivität.
„Oft scheitert ein Einzug schon heute an der Finanzierbarkeit“, bedauert Diemer. „Hier appelliere ich an die Politik, eine vergleichbare Entlastung für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu schaffen.“ Gerade im Austausch auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene stünden Aspekte wie sozialraumorientierte Einbindung, Teilhabe sowie individuelle und bedarfsgerechte Betreuung immer im Mittelpunkt. „Wohngemeinschaften sind hierfür eine passgenaue Lösung. Wenn dies nicht nur ein politisches Versprechungen sein soll, müssen bürokratische Hürden abgebaut werden und die Wohnformen entsprechend den stationären Einrichtungen berücksichtigt werden“, fordert Caritasdirektor Diemer, ganz nach dem Credo: „Ambulant vor – oder wenigstens gleich – stationär.“
Caritasdirektor Lars Diemer, Vorstandsvorsitzender des Caritasverbands Worms, Foto: Caritasverband Worms