Was geschieht mit der ehemaligen Gewerbeschule und dem Nibelungenmuseum?
Leerstände sind in Deutschlands Innenstädten nichts Ungewöhnliches. Kompliziert wird es, wenn der Leerstand gleich ganze Gebäude betrifft. Noch komplizierter wird es, wenn diese zudem der Stadt gehören, es aber an Geld mangelt, diese wieder fit für eine Nutzung zu machen. Zwei prominente Beispiele sind hierfür die ehemalige Lucie-Kölsch-Musikschule sowie das Nibelungenmuseum.
Zunächst war es für die Schüler und Dozenten der Musikschule ein Schock, als aufgrund von erheblichen Brandschutzmängeln die alte Heimat in der Gewerbeschulstraße geschlossen werden musste. Das war im Jahre 2019. Zwischenzeitlich hat die Musikschule eine neue Heimat auf dem ehemaligen Valckenberg Gelände gefunden. Für den leerstehenden Gebäudetrakt der 1887 fertiggestellten ehemaligen Gewerbeschule ist die Zukunft allerdings nach wie vor ungewiss. Ideen gab es schon einige für das Prachtgebäude, das nach Plänen des Stadtbaumeisters Karl Hofmann gebaut wurde. So wurde eine Nutzung als Erweiterung zur benachbarten „Awolino“ in den Raum geworfen. Doch diese Lösung scheiterte an behördlichen Vorgaben, da die Außenfläche zu klein sei. Pro Kind müssen zwei Quadratmeter Außenfläche zur Verfügung stehen. Die sind allerdings nicht vorhanden, sodass diese Kita keine Betriebserlaubnis erhalten würde. Ebenso wurde die Idee geäußert, das leerstehende Schulhaus als Stadtverwaltung zu nutzen oder per Erbpacht an einen Investor zu vergeben. Aber auch die Idee wurde verworfen, da die Ertüchtigung die finanziellen Möglichkeiten der Stadt übersteigen würde. Zuletzt sollte ein sogenanntes Interessensbekundungsverfahren die Lösung bringen. Auf Nachfrage von WO! erklärt Carsten Schneider-Wiederkehr, Pressesprecher der Stadt Worms: „Tatsächlich wurden, seit das Gebäude (von der Kita abgesehen) leer steht, bereits zwei Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, wobei das erste noch unter der Maßgabe der Wiederertüchtigung als Musikschule stand.“ Doch Denkmalschutz und Brandschutz sind ein kompliziertes Duo und so blieb die Ausschreibung ohne Erfolg. Schließlich versuchte es die Stadt in diesem Jahr ein weiteres Mal, allerdings ohne eine Wiederertüchtigung als Musikschule. Ohne eine einzige Interessensbekundung endete schließlich auch diese Ausschreibung. Wie Schneider-Wiederkehr ergänzt, bestünden derzeit Überlegungen, das Gebäude in einem weiteren Verfahren anzubieten, ohne dass – wie noch beim zweiten Verfahren – ein gutachterlich festgestellter Gebäudewert zugrunde gelegt werden muss. Die Zukunft weiter im Visier, soll die Qualität des vorgeschlagenen Konzeptes im Fokus stehen. Das vorrangige Ziel der Stadtverwaltung sei es schließlich, dass das Gebäude in greifbarer Zukunft wieder einer nachhaltigen Nutzung zugeführt werden kann.
Nibelungenmuseum: Rückbau oder Weiternutzung?
„Heute schließt sich eine Tür“, erklärte Bürgermeisterin Stephanie Lohr im Stadtrat einen Tagesordnungspunkt, der rund 30 Jahre die Wormser Gemüter erregte. Mit 39 Stimmen und sechs Enthaltungen wurde im Stadtrat das endgültige Aus für das Nibelungenmuseum beschlossen. Das ist sowohl eine gute als auch schlechte Nachricht. Die gute ist, dass damit das Kapitel des ungeliebten Museums beendet ist. Die schlechte ist, dass damit dem Wormser Alleinstellungsmerkmal Nibelungen in den nächsten Jahren eine eher bescheidene Präsentation zuteilwerden wird und dass unklar ist, was mit dem Gebäude an der Stadtmauer geschieht. Ein Rückbau und die anschließende Sanierung der Stadtmauer wird die Stadt viel Geld kosten, weshalb die Verwaltung auch einen Verkauf empfiehlt. In der Beschlussvorlage für den Stadtrat heißt es entsprechend: „Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuelle Marktlage für das vorliegende Gebäude zu eruieren. Dabei sollen sowohl Verkauf, als auch sonstige Gebäudeübertragungsmöglichkeiten (z.B. Erbpacht) berücksichtigt werden, um potentielle Interessenten zu finden.“ Weiter erklärt die Verwaltung: „Der Zugang zur Stadtmauer und den Stadtmauertürmen soll Dritten nicht eingeräumt werden.“ Der Grund wird gleich mitangeführt: „In noch zu erstellenden Überlassungsunterlagen (z.B. Kaufvertrag oder Erbpachtvertrag) soll sodann der Schutz der Stadtmauer im Gebäudeinneren gewährleistet werden.“ Nachdem der Stadtrat der Beschlussvorlage mehrheitlich zugestimmt hat, steht der Markterkundung durch die Stadtverwaltung nichts mehr im Wege. Sollte es auf dem Markt Interessenten geben, obliegt im Anschluss dem Stadtrat wieder die Entscheidung, welche Nutzung die Metallhütte an der Stadtmauer erfahren wird.
Text: Dennis Dirigo, Fotos: Andreas Stumpf