Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Mit Blick auf gesetzliche Fristen sollen alle Wahlberechtigten bis zum 2. Februar ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Die Wahlberechtigten werden gebeten, darauf zu achten, dass ihre Briefkästen korrekt beschriftet sind, denn die Mitarbeiter der Deutschen Post sind gesetzlich verpflichtet, Wahlunterlagen nur dann einzuwerfen, wenn der Empfänger am Briefkasten klar erkennbar ist.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, können dies bereits jetzt (also ohne Wahlbenachrichtigung) beantragen – Wahlscheine werden bereits ausgestellt. Die Wahlunterlagen selbst können aufgrund gesetzlicher Einspruchsfristen und weil die Stimmzettel erst anschließend gedruckt werden können, jedoch erst Mitte / Ende der 6. Kalenderwoche versandt werden. Die Briefwahl kann per E-Mail an briefwahl@worms.de beantragt werden. Wahlberechtigte, die frühzeitig die Briefwahl beantragt haben, ihre Unterlagen aber nicht bis zum 12. Februar erhalten haben, sollten sich zeitnah zur Klärung mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.

Die Beantragung der Briefwahl ist prinzipiell bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr (nicht wie früher bis 18 Uhr), möglich. Für den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen beim Wahlbüro im Rathaus der Stadt Worms (nicht Folzstraße oder Haus zur Münze) sind die Wähler selbst verantwortlich. Wer seine Briefwahlunterlagen per Post an das Wahlbüro zurücksenden möchte, sollte dies erfahrungsgemäß bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, erledigen (trotz Sonntagszustellung am Wahltag). Die Stadtverwaltung bietet den Service an, dass Briefwahlunterlagen am Wahltag selbst bis 15 Uhr auch in den Wahlbüros abgegeben werden können. Eine spätere Abgabe ist nur noch im Rathaus möglich.

Das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Worms (Marktplatz 2, 2. OG, Zimmer 219, 220, 221) ist ab 10. Februar, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 21. Februar, ist die Öffnungszeit von 8 bis 15 Uhr erweitert. (Nur in Fällen kurzfristiger Erkrankung Wahlberechtigter steht das Briefwahlbüro auch am Wahlwochenende, samstags von 10 bis 12 Uhr und sonntags von 8 bis 15 Uhr, zur Verfügung.)

Aktuelle Informationen zur Wahl finden sich auch auf wahlen.worms.de. Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist über das System „OLIWA“ vom 12. Januar bis 19. Februar auch unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=208 möglich. Menschen, die ihren Wohnsitz ändern, werden gebeten, diesen Wechsel rechtzeitig zu melden. Grundsätzlich gilt: Wer sich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands vom 12. Januar bis zum 2. Februar ummeldet, kann nur auf Antrag im „neuen“ Wahlbezirk wählen, danach muss die Wahl im bisherigen Wahlbezirk – dann ggf. per Briefwahl – vorgenommen werden. Das Wahlrecht kann in jedem Fall ausgeübt werden.

Einige Urnen- und erstmals auch Briefwahllokale sind für die repräsentative Auswertung ausgewählt worden. Das bedeutet, dass anhand der Wahlzettel bestimmte Merkmale abgeleitet werden können, die in die statistische Auswertung der Wahl einfließen. Wahlberechtigte werden bereits auf der Mitteilung sowie auf den Wahlunterlagen selbst darauf hingewiesen, wenn sie Teil einer repräsentativen Wahl sind. Rückschlüsse auf die Identität der Wählerin / des Wählers sind nicht möglich. Informationen dazu sind unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/rws.html zu finden.

Bewerbungen als Wahlhelferin / Wahlhelfer sind aktuell nur noch auf Warteliste möglich. Interessierte können sich dazu per E-Mail mit Angabe von Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Adresse unter wahlhelfer@worms.de an die Wahldienststelle der Stadtverwaltung Worms wenden.