Aufsichtsbehörde fordert Anpassung der Grundsteuer

Eigentlich sollte die Grundsteuerreform Ungleichheiten zwischen vergleichbaren Größen durch eine grundsätzliche Neuberechnung beseitigen. Für Worms hat diese Neuberechnung zur Folge, dass die Stadt im laufenden Haushalt fünf Millionen Euro Mindereinnahmen hat. Das soll nun korrigiert werden, mit der Folge, dass es für viele Bürger höchstwahrscheinlich mal wieder teurer werden wird.

„Ein wesentlicher Effekt der reduzierten Werte resultiert insbesondere aus der Neubewertung von „Nichtwohngrundstücken“. Grundsätzlich sollten Einnahmeausfälle (vor dem Hintergrund der defizitären Lage der Stadt Worms) durch Anpassung der Realsteuerhebesätze kompensiert werden“, heißt es in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung. Insofern ist aus deren Sicht klar, dass es sich bei dieser Neubewertung und deren Folgen um keine Steuererhöhung handelt. So sah das auch Klaus Karlin (CDU) in der erneuten Diskussion um die Grundsteuer im Haupt- und Finanzausschuss. 

Tatsächlich gab es nach der Neuberechnung durchaus Gewinner, die deutlich weniger zahlen. Zu denen gehören Unternehmen, die über viel versiegelte Fläche verfügen. Im Grunde ein Unding, schließlich widerspricht dies zum einen dem Gedanken, Flächenversiegelung zu vermeiden und zum Zweiten der Idee, Anreize zu schaffen, mehr Wohngebäude zu errichten. Der unerwünschte monetäre Nebeneffekt waren wiederum die Mindereinnahmen. Da sich der Stadtrat bisher gegen eine Erhöhung der Hebesätze entschied, zog das nun den Zorn der Aufsichtsbehörde (ADD) nach sich. Bekanntlich liegt der Jahresfehlbetrag bei 70 Millionen Euro. Um eine Genehmigung zu erreichen, sprach die ADD zuvor von „maximalen Anstrengungen“ der Stadt. In Anbetracht der Wei- gerung, die Hebesätze neu zu berechnen, könne man diese allerdings nicht erkennen.

VIER NEUE GRUNDSTEUER- VORSCHLÄGE

Nun diskutierte der Ausschuss Anfang April vier Varianten der Grundsteuer B, die aktuell bei 633 Prozent liegt und über die ein Ausgleich der fehlenden fünf Millionen Euro erreicht werden soll. Auch wenn es sich dabei um keine echte Steuererhöhung handelt, haben die meisten Modelle zur Folge, dass es für alle Bürger ab dem 1. Januar 2026 teurer wird, lediglich für Besitzer von bewohnten Grundstücken könnte es zunächst glimpflich ausgehen. So soll in der Variante 1 der Hebesatz für alle Grundsteuerflächen auf 800 Prozent ansteigen. In der zweiten Variante sind ins- besondere Nichtwohngrundstücke mit einer Erhöhung auf 1.248 Punkte betroffen. Für Wohngrundstücke weiterhin mit 633 Punkten bewertet. Unbewohnte Wohngrundstücke würden ebenfalls in einer Variante gleichbehandelt, während sie im vierten Vorschlag mit Nichtwohngrundstücken gleichgesetzt und der Hebesatz auf 1.248 Prozent angehoben wird.

Oberbürgermeister Adolf Kessel betonte im Ausschuss, dass die potentielle Grundsteuererhöhung nicht die einzige Anstrengung sei, die man derzeit unternehme. So habe man aus dem neuen Haushaltsentwurf noch einmal elf Millionen Euro herausgekürzt. Welche Folgen das haben kann, sieht man aktuell an den zahlreichen Brunnen in Worms, die vorerst „trocken“ bleiben. Leon Giegerich (SPD) fragte entsprechend: „Wenn wir dem zustimmen, muss klar sein, dass die ADD den Haushalt genehmigt. Wir haben allerdings Bauchschmerzen“. Dabei verwies er abermals auf die strukturelle Unterfinanzierung durch die Landesregierung. Kessel erwiderte, dass es leider keine Garantie für eine Genehmigung gebe. Am Ende mochte sich der Ausschuss auf keine Erhöhung einigen und überlässt dem Stadtrat die Entschei- dung. Wir werden berichten.

Text: Dennis Dirigo, Foto: Andreas Stumpf