Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Ende April startete die Kontrollinitiative des ruhenden Verkehrs in den Wormser Stadtteilen. Ziel der Aktion ist eine Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf das Parkverhalten. Denn insbesondere in den Stadtteilen, wo der Kontrolldruck normalerweise deutlich geringer ist als in der Innenstadt, sorgen Falschparker immer wieder für Ärger. Fast täglich erhält die zuständige Abteilung Beschwerden seitens der Müllabfuhr oder verärgerter Anwohner, weil Müllfahrzeuge aufgrund falsch abgestellter Fahrzeuge nicht passieren können. Hinzu kommen immer wieder blockierte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, die zu einer echten Gefahr werden können. Ähnliches gilt für Gehwege, die so beparkt werden, dass Passanten mit Kinderwagen, Rollator oder gar Rollstuhl auf die Fahrbahn ausweichen können. Und auch wenn es in großer Regelmäßigkeit Beschwerden über Falschparker in der Verwaltung eingehen, sorgen nun auch die notwendigen Kontrollen für Kritik. Wer ein „Knöllchen“ für das Parken auf dem Gehweg kassiert hat, parkt bisweilen nun auf der Fahrbahn, wie Anwohner berichten – dies führt in manchen Fällen jedoch dazu, dass nicht mehr der Gehweg, sondern die Straße derart verengt wird, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr durchfahren können. Andere Betroffene hätten sich zunächst Hinweiszettel statt Knöllchen an ihrem Fahrzeug gewünscht, ähnlich einer gelben Karte beim Fußball, doch auch diese Vorgehensweise lässt sich in der Praxis kaum umsetzen. Sollten dann Fahrzeughalter, deren Fahrzeug, eine Feuerwehrzufahrt blockiert, ebenfalls „nur“ einen Hinweiszettel erhalten? Wohl kaum! Und was ist mit Fahrzeugen, die die Fahrbahn zu sehr verengen? Auch nur ein Zettel am Auto?
Die StVO zielt auf gegenseitige Rücksichtnahme ab und die gilt eben für alle, die sich im öffentlichen Raum bewegen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs soll demnach an die soziale Verantwortung appellieren, denn: Gefahrenprävention muss bedeuten, dass auch die besonders vulnerablen Gruppen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, geschützt werden. Dazu gehören Kinder, Senioren, Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl. Genau deshalb ist etwa das Parken auf Gehwegen bis auf klar definierte Ausnahmefälle untersagt. Auch der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat inzwischen verfügt, dass bei neuen Verkehrskonzepten das Gehwegparken nicht mehr angeordnet werden soll. In der Innenstadt sorgen Parkkontrollen und entsprechende Bußgelder übrigens für weit weniger Aufregung: Wer dort bewusst falsch parkt und „erwischt“ wird, nimmt den Bußgeldbescheid meist in Kauf. Und grundsätzlich scheinen regelmäßige Kontrollen dort weitaus anerkannter zu sein als in den Stadtteilen – auch wenn der Parkdruck im dicht besiedelten Innenstadtgebiet noch deutlich größer ist. Bisher waren es jedenfalls meist die Bewohner der Innenstadt, die sich mit der Parkplatznot und den Konsequenzen des Falschparkens arrangieren mussten. Die Verkehrsüberwachung sollte sich im Idealfall jedoch über das gesamte Stadtgebiet erstrecken, um überall eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Und die regelmäßigen Beschwerden aus den Stadtteilen zeigen: Der Bedarf nach engmaschigeren Kontrollen ist durchaus vorhanden. Ohne regelmäßige Kontrollen etabliert sich, wie nun an einigen Stellen zu beobachten, ein nicht vorhandenes Gewohnheitsrecht.
Gleichzeitig liefert die Kontrollinitiative in den Stadtteilen auch der Verwaltung wertvolle Erkenntnisse, die im Nachgang detailliert ausgewertet werden sollen. Bereits jetzt haben die Kontrollen Standorte aufgezeigt, an denen möglicherweise ein anderer Ansatz erforderlich ist. Im weiteren Verlauf plant die Verwaltung, auch die Ortsvorsteher einzubeziehen – sie kennen die örtlichen Gegebenheiten am besten und können wichtige Impulse liefern.