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Mietpreisbremse für Worms

Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Mit der Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz Ende vergangenen Jahres wurde auch die Stadt Worms als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt definiert. Das bedeutet, dass die sogenannte „Mietpreisbremse“ nun auch in Worms gilt.

Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das, dass bei Neuvermietungen von Bestandwohnungen die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Die Stadtverwaltung Worms erhebt seit 2002 im Abstand von zwei Jahren einen Mietspiegel, der kostenlos auf der Homepage der Stadt zum Download zur Verfügung steht (worms.de/ neu-de/buerger-unterstuetzen/buergerdienste/mietspiegel/). Interessierte können dort jederzeit die ortsüblichen Vergleichsmieten einsehen.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung ist keine Rechtsnorm, die auf kommunaler Ebene umgesetzt wird; sie betrifft privatwirtschaftliche Mietverhältnisse, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung Worms keine Kontroll- oder Beschwerdestelle dazu vorhalten kann. Mieterinnen und Mieter können sich, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, direkt an ihre Vermieter oder ggf. an Einrichtungen wie den Mieterschutzbund oder Rechtsbeistände wenden.