Eine Pressemitteilung des Helferkreis Asyl Worms e.V.

Vertreter*innen vom Helferkreis Asyl Worms reichten für die Stadtratssitzung am 24. Januar Bürgeranfragen (Anlage) ein zu

 

  1. Sprachbarrieren bei Behörden und

 

  1. Wartezeiten bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis

 

Die Anfragen wurden am 12. Februar von Oberbürgermeister Kessel beantwortet (Anlage). Der Helferkreis Asyl Worms möchte die Antworten nicht unkommentiert lassen.

Zu 1: Es ist erfreulich, dass bei „Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes (z.Bsp. Ausreiseverfügung)“ den „Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, sich dazu zu äußern“. Die Sachbearbeiter*innen sollen prüfen, ob die Betroffenen bei der persönlichen Vorsprache genügend deutsch sprechen oder einen vereidigten Dolmetscher benötigen. Es bleibt offen, ob die Sachbearbeiter über die fachlichen Kompetenzen für eine Sprachstandserhebung verfügen.

Der Helferkreis Asyl Worms schlägt vor, dass Geflüchtete über die Möglichkeit der Einbeziehung eines einen vereidigten Dolmetscher bei „belastenden Verwaltungsakten“ informiert werden und ·         die Geflüchteten selbst bei unzureichenden Deutschkenntnisen die Bestellung eines vereidigten Dolmetschers verlangen können.

 

Zu 2: Ein nicht ausreisepflichtiger Flüchtling, der nicht mehr in einer Erstaufnahme-Einrichtung wohnt und nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommt, darf nach 3 Monaten ab dem Datum seines Asylgesuchs grundsätzlich arbeiten. Die Sachbearbeiter vom Amt für Ausländerwesen können diese Voraussetzung mit einem kurzen Blick auf den von ihnen ausgestellten Ausweise erkennen. Sie sollten dann umgehend den Antrag auf Arbeitserlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit vorlegen, die innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen entscheidet. Kann diese Frist nicht ohne Begründung eingehalten werden, gilt eine Fiktionszustimmung. (§40 Abs, 2 Beschäftigungsverordnung).

Der Helferkreis Asyl Worms schlägt vor, dass Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis unbürokratisch per Fax, über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf übermittelt werden können. Die Zustimmung zur Arbeitserlaubnis ebenfalls unbürokratisch zugestellt und danach die Eintragung der Arbeitserlaubnis im Ausweis per Online-Terminvereinbarung ermöglicht wird.