Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Die städtische Wahldienststelle weist darauf hin, dass für die Bundestagswahl am 23. Februar noch bis zum kommenden Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, im Wormser Rathaus in Zimmer 221 (2.OG) Briefwahlunterlagen beantragt werden können, und bittet um Beachtung der geänderten Uhrzeit.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Unterlagen sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass bei der Beantragung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sollte keine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an einen Beauftragten bzw. eine Beauftragte beigefügt sein, müssen die Briefwahlunterlagen amtlich zugestellt werden. Für solche Fälle ist das Briefwahlbüro auch am Samstag, 22. Februar, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr, und Sonntag, 23. Februar,  von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

Die Wahldienststelle empfiehlt, die Briefwahlanträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen den Wahlberechtigten rechtzeitig übergeben bzw. zugestellt werden können. Sofern die Wahlbriefe nicht persönlich ins Rathaus der Stadt Worms gebracht werden, müssen sie so rechtzeitig bei der Post aufgegeben werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, im Rathaus bei der Wahldienststelle eingehen.

Wahlbriefe aus der Samstagsbriefkastenleerung, die bis zu den üblichen Leerungszeiten eingeworfen wurden, sowie solche, die bei den Filialen und Annahmestellen bis zur Einlieferungsschlusszeit angenommen worden sind, werden am Wahlwochenende noch ausgeliefert. Nicht mehr an die Stadtverwaltung Worms ausgeliefert bzw. zugestellt werden Wahlbriefe, die nach der letzten Leerungszeit am Samstag, 22. Februar, eingeworfen bzw. aufgegeben werden.

Ansonsten ist es ratsam, die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.

Im Übrigen wird gebeten, das Merkblatt zu den Briefwahlunterlagen sorgfältig zu lesen und die Briefwahlunterlagen entsprechend zu verpacken. Das Briefwahlbüro unterstützt hier gerne mit Rat und Tat: Unter der Telefonnummer 06241 / 853 1006 und zu den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag,  8 bis 16 Uhr, und Freitag, 8  bis 12 Uhr, sowie am Freitag, 21. Februar, 8 bis 15 Uhr. Wenn die Vorgaben des Merkblattes nicht beachtet werden, kann dies zur Folge haben, dass Wahlbriefe ungültig sind und nicht ins Wahlergebnis eingehen.