Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Der Bereich 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Worms bittet um Beachtung der Feiertagsruhe an den bevorstehenden Osterfeiertagen.
An diesen Tagen sind öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, am Karfreitag (29. März) ab 4 Uhr verboten.
Spielhallen und Wettvermittlungsstellen müssen am Karfreitag sowie am Ostersonntag (31. März) ganztags geschlossen bleiben.
Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind am Karfreitag ganztägig und am Ostersonntag bis 13 Uhr verboten.
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag (28.03.) 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr verboten.