Hilfe bei (sexualisierter) Gewalt ist ein Menschenrecht: Das braucht sichere Finanzierung!

Eine Pressemitteilung des Warbede Frauenzentrums:

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November appelliert der Warbede Frauennotruf Worms gemeinsam mit dem bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe an die Politik, das im Februar 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz konsequent umzusetzen.

Endlich, nach jahrzehntelangem Einsatz für eine Absicherung des Hilfesystems, wird aus freiwilligen Leistungen der Länder und Kommunen ein Rechtsanspruch. Jede von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frau hat zukünftig einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.

Der Rechtsanspruch tritt jedoch erst 2032 in Kraft. Bis dahin muss das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden: Es braucht ein flächendeckendes Netz an Fachberatungsstellen und ausreichend Plätze in Frauenhäusern sowie niedrigschwellige Zugänge für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder. Konkret bedeutet das beispielsweise: mobile Beratung, barrierefreie Beratungsräume; Sprachmittlung; Kooperation und Vernetzung mit weiteren Hilfseinrichtungen und vieles mehr.

Aktuell erstellen die Bundesländer eine Ausgangsanalyse und planen die Entwicklung hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Diese Analyse muss auch die vielen noch bestehenden Lücken im Hilfesystem intersektional in den Fokus nehmen.

„Die Politik muss jetzt auf allen Ebenen den klaren politischen Willen zeigen, damit das Gewalthilfegesetz auch tatsächlich für den Ausbau der Hilfe sorgt“, sagt Ronja Scheu, Geschäftsleitung vom Warbede Frauennotruf Alzey und Worms.

In Zeiten knapper Haushalte drohen, trotz wachsender Fallzahlen und Präventionsbedarfe, die finanzielle Kürzungen von Gewalthilfeeinrichtungen. Vor allem Kommunen, die bislang an der Finanzierung beteiligt waren, könnten sich zurückzuziehen. Anaïs Ndiminnha vom Frauennotruf Worms sagt dazu: „Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, ist ein Ausbau des Hilfesystems und dessen sichere Finanzierung zwingend erforderlich. Kürzungen darf es nicht geben!“