Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sorgen für Vereinsgründung
Während sich in Worms Grundstückseigentümer stillschweigend über die zukünftig anfallenden widerkehrenden Straßenausbauträger ärgern, geht man in der benachbarten Gemeinde längst auf die Straße, um lautstark gegen selbige zu demonstrieren.
Rund 250 Bürger versammelten sich im September vor der Rheinhessenhalle, wohin die Verbandsgemeinde lud, um über die umstrittene Abrechnungsform zu informieren. Mit Trillerpfeifen und Protestschildern („Straße saniert – Bürger ruiniert“) verliehen die Bürger ihrem Unmut Ausdruck. Grundsätzlich sind Straßenausbaubeiträge nichts Neues. Bisher musste ein einmaliger Betrag vom Grundstückseigentümer entrichtet werden. Diese einmalig gezahlten Beiträge fielen entsprechend hoch aus. Die Landesregierung beschloss, dies mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge zu ändern. Nun zahlen alle Grundstückseigentümer, in deren Abrechnungsbezirk eine Straße ausgebaut wurde. Dadurch ist die Einzelsumme geringer. Allerdings sind diese mehrere Jahre fällig. Seit diesem Jahr wird diese Abrechnungsform in Worms und auch in Monsheim angewendet. Das führte zu den Protesten und zur Gründung des Vereins „Nein zu Straßenausbaubeiträgen“. Wie der Name bereits verrät, lehnt der Verein grundsätzlich die Finanzierung von Straßensanierungen über Eigentümer ab. In einer Pressemitteilung heißt es, Rheinland-Pfalz sei das letzte Bundesland, in dem Straßenausbaubeiträge erhoben würden. Für den Verein fühlten sich die Rheinland-Pfälzer „wie die Deppen der Nation“. Doch wie gehen andere Bundesländer mit den Ausbaukosten um? In einem Gespräch mit der WZ erklärte Pressesprecher Gerhard Ostwald: „Viele Bundesländer, (…), finanzieren Straßenbau und -instandhaltung direkt über den kommunalen Haushalt. Die Kommunen können durch eine Anpassung der Grundsteuer oder Gewerbesteuer zusätzliche Einnahmen generieren. Einige Bundesländer nutzen spezielle Fonds oder Förderprogramme“. Für das hochverschuldete Worms, das bereits die angesprochenen Steuern hochsetzte, scheinen diese Finanzierungsformen eher unrealistisch. Das gilt auch für zahlreiche weitere hochverschuldete Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Dass das Land sich wiederum stärker beteiligt als bisher, gilt als wenig wahrscheinlich. Insofern dürfte Rheinland-Pfalz noch länger das letzte Bundesland sein, das an dieser Finanzierung festhält. Für Eigentümer bleibt derweil der klitzekleine Trost, dass man die Beiträge – laut EStG – bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend machen kann. Mieter haben wiederum nichts zu befürchten. So erklärt der Verband „Haus und Grund“, dass der Vermieter die Beiträge nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen kann. Zudem bieten Straßenausbaubeiträge keine Möglichkeit zur Mieterhöhung.
Text: Dennis Dirigo, Foto: Andreas Stumpf