Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Eritreer, der kürzlich in der Wormser Bahnhofstraße randaliert hat, ist nun wegen früherer Delikte doch in Untersuchungshaft genommen worden. Der Fall hatte in der Bevölkerung große Empörung ausgelöst, als der Mann nach seiner Festnahme zunächst wieder freigelassen wurde.

„Dass die Justiz nun gehandelt und den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen anerkannten Flüchtling in Untersuchungshaft genommen hat, zeigt dass der Staat reagiert“, so die CDU-Kreisvorsitzende Stephanie Lohr und der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler. Damit werde nicht nur dem Rechtsempfinden, sondern vor allem auch dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung getragen. „Auch wenn sich die Inhaftierung nicht aus dem aktuellen Fall ableitet, sondern auf frühere Vergehen des Mannes zurückzuführen ist, bleibt festzustellen: Deutschland ist kein rechtsfreier Raum“, so Lohr und Metzler weiter.

Der reine Rechtsrahmen scheint also auszureichen, um auf solche Fälle reagieren zu können.„Allerdings ist die zeitliche Entkopplung von Vergehen und Verfahren nach wie vor ein großes Problem, auch in diesem Fall“, schätzt Metzler die Situation ein. „Denn dass die Untersuchungshaft bereits 2023 beantragt, diese aber erst jetzt bearbeitet wurde, zeigt erneut die chronische Überlastung der Justiz.“ Zudem weist Stephanie Lohr darauf hin, dass am Ende unter eben genau dieser zeitlichen Verzögerung vor allem die kommunale Verwaltung und die Bevölkerung vor Ort leide, wie beispielhaft jetzt im Wormser Fall. Für beide CDU-Politiker steht fest, dass mit einer schnelleren Reaktion der Justiz aufgrund der früheren Delikte, das Randalieren des Mannes von vor zwei Wochen hätte verhindert werden können. „Dass am Ende die Kommunen und die Leute vor Ort einfach damit leben müssen, dass dies nunmal so ist, kann auf Dauer nicht unsere Antwort sein. Den aktuellen zeitlichen Rahmen zwischen Vergehen und Verhandlung können wir auf Dauer nicht akzeptieren. Das schnelle Verfahren darf nicht die Ausnahme, sondern muss die Regel sein. Bund und Land sind gefordert, hier auch mit einer entsprechenden Ausstattung der Justiz gegenzusteuern“, macht Metzler seinen Standpunkt deutlich.

„Mit dem vorhersehbaren Reflex bei jeder womöglich abweichenden Meinung immer sofort die Rassismus Keule auszupacken, erstickt man jede sachliche Debatte im Keim. Die Menschen nervt das und es entbehrt meist jeder Grundlage, so auch in Bezug auf Jens Guth“, ordnet Jan Metzler ein. „Denn natürlich gilt unabhängig von Ethnie oder Hautfarbe, dass jeder sich an Recht und Ordnung zu halten hat und derjenige sein Schutzrecht verwirkt, der sich nicht an unsere Regeln hält“, stellen Metzler und Lohr abschließend klar.