Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Kein „Public Viewing“ auf öffentlichen Plätzen in Worms: Diesen Entschluss hat die Stadtverwaltung zum Start der Fußball-Europameisterschaft gefasst. Sie erteilt dafür auch keine Sondererlaubnisse und will damit einen Anstieg der Inzidenzzahlen verhindern. In gastronomischen Betrieben hingegen ist „gemeinsames Fußballschauen“ unter strenger Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung möglich. Die Stadt Worms und die Polizei Worms wird dieses „gemeinsame Fußballschauen“ kontrollieren.
„Public Viewing“ gilt als Veranstaltung. Der private Bereich, zu dem ein „gemeinsames Fußballschauen“ in der Wohnung oder im Garten zählt, ist nach der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz aktuell mit einer Kontaktbeschränkung von höchstens fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten gedeckelt.
„Gemeinsames Fußballschauen“ in gastronomischen Betrieben ist im Innen- und Außenbereich auch möglich, aber auch nur unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen und § 7 der 22. CoBeLVO. Die Gastronomen und ihre Gäste müssen die aktuellen Bestimmungen streng einhalten. Auch während einer Fußball-Europameisterschaft gilt:
- an einem Tisch dürfen nur Personen, die einem Hausstand angehören oder höchstens fünf Personen aus verschiedenen Hausständen Platz nehmen, wobei vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitzählen
- zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische gilt das Abstandsgebot
- alle Gäste sind zur Kontakterfassung verpflichtet
- für Gäste und Personal gilt die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske), unmittelbar am Platz ist die Maske für Gäste entbehrlich
- für den Innenbereich gelten zudem die Testpflicht und die Vorausbuchungspflicht
- eine Bewirtung kann im Innen- und Außenbereich ausschließlich an Tischen mit festen Sitzplätzen und unter Beachtung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erfolgen
Auch falls es nach der Übertragung der Fußballspiele Grund zum Jubeln gibt, weist die Stadt Worms und die Polizei Worms die gesamte Bürgerschaft, insbesondere die „Fußballfans“, darauf hin, die Corona-Bestimmungen unbedingt weiter einzuhalten. Von einem Autokorso ist mit Blick auf die geltende Straßen- und Verkehrsordnung auch abzusehen. Jubelnde Fußballfans und andere Geräuschpegel fallen zudem unter die allgemein geltenden Lärmbestimmungen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss besonders zur Fußball-Europameisterschaft mit vermehrten Kontrollen durch die Stadt Worms und die Polizei Worms rechnen. Die jeweiligen Kontrollkräfte arbeiten eng zusammen.