Die Weihnachtsmärkte in Rheinland-Pfalz stehen vor wachsenden Herausforderungen. Die Erhöhung der GEMA-Gebühren sowie verschärfte Lärmschutzvorgaben belasten viele Veranstalter erheblich. In Mainz etwa müssen aus Kostengründen Live-Musikdarbietungen stark eingeschränkt werden, während andere Kommunen ganz auf musikalische Begleitung verzichten.

„Weihnachtsmärkte sind nicht nur ein Ort der Begegnung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Brauchtumspflege“, betont Jan Metzler, Bundestagsabgeordneter aus Rheinhessen. „Festliche Musik prägt die einzigartige vorweihnachtliche Atmosphäre, doch die aktuellen Gebührenregelungen erschweren es vielen Kommunen, diese Tradition aufrechtzuerhalten.“

Nach den derzeitigen Regelungen werden Weihnachtsmärkte gebührenrechtlich, wie Stadtfeste behandelt, obwohl sich die Art der Musiknutzung deutlich unterscheidet. Für einen vierwöchigen Weihnachtsmarkt können die Lizenzkosten mehrere zehntausend Euro betragen – Summen, die viele Gemeinden kaum bewältigen können. „Selbstverständlich sollen Musikurheber angemessen entlohnt werden“, unterstreicht Metzler. „Doch es ist kontraproduktiv, wenn Gebührenforderungen so hoch ausfallen, dass Veranstalter keine Musik mehr anbieten können. Am Ende verlieren alle Beteiligten – die Künstlerinnen und Künstler, die Veranstalter und nicht zuletzt die Besucherinnen und Besucher.“

Jan Metzler plädiert daher für eine stärkere Unterstützung der Kommunen und ehrenamtlichen Veranstalter durch die Landesregierung. Ein bewährtes Modell könnten Pauschalverträge mit der GEMA sein, wie sie beispielsweise in Bayern und Hessen erfolgreich umgesetzt wurden. „Es braucht gezielte Maßnahmen der Landesregierung, um Weihnachtsmärkte und andere Feste langfristig zu stärken“, so Metzler. „Die Weihnachtsmärkte sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer regionalen Kultur und leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese wertvolle Tradition auch in Zukunft Bestand hat.“