Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Für die genannten Wahlen werden die Wahlbenachrichtigungen in Kürze zugestellt. Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch Postzusteller nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn die Empfängerin / der Empfänger zweifelsfrei erkannt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Postzusteller die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.

Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können über das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular Briefwahlunterlagen beantragen. Alternativ kann der Antrag formlos schriftlich per Post, Fax: 0 624 1 / 853-1799, per E-Mail an briefwahl@worms.de, über den angegebenen QR-Code unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum oder direkt im Briefwahlbüro gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Das Briefwahlbüro im Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 318 (3. OG), ist am 18. Oktober und 25. Oktober von 8 bis 12 Uhr, am 31. Oktober von 16 bis 18 Uhr und am 08. November von 9 bis 18 Uhr geöffnet und steht auch für Auskünfte unter Telefon 0 62 41 / 853-1108 gerne zur Verfügung. Nur in dringenden Fällen besteht nach vorheriger Absprache die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Zeiten Briefwahlunterlagen zu erhalten.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder deren Abholung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Abholung der Unterlagen für Andere ist auf maximal vier Personen durch das Wahlgesetz beschränkt.

Wer seine Daten oder – mit entsprechender Begründung – die Daten Anderer zur Wahl überprüfen will, hat dazu die Möglichkeit vom 21. bis 25. Oktober 2024 im Briefwahlbüro durch Einsicht in das Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in der genannten Einsichtsfrist einen Einspruch einlegen.