Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Eigentlich sollten die zahlreichen Brunnen in Worms dieser Tage wieder in Betrieb gehen. Die Stadt verfügt jedoch noch immer nicht über eine genehmigte Haushaltssatzung für das Jahr 2025, befindet sich also in der sogenannten „vorläufigen Haushaltführung“. In dieser „haushaltslosen Zeit“ darf die Kommune nach § 99 GemO „nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind“. Für „freiwillige Leistungen“ dürfen in dieser Zeit keine Mittel aufgewendet werden.

Für den Betrieb der Brunnen – ebenfalls eine „freiwillige Leistung“ – fällt ein mittlerer fünfstelliger Betrag an, den Oberbürgermeister Kessel in der aktuellen Situation nicht bewilligen kann: „Schweren Herzens musste ich mich entschließen, im Moment keine Genehmigung für den Betrieb unserer Brunnen zu erteilen – die vorläufige Haushaltsführung zwingt mich dazu. Ich hoffe, dass es uns bald gelingt, eine Haushaltssatzung aufzustellen, der die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zustimmt, sodass wir wieder über diese Mittel verfügen.“ Der OB ist sich dabei durchaus bewusst, dass seine Entscheidung auch zu Kritik führen wird. „Ich weiß, dass sich viele Menschen auf die Brunnen freuen“, so das Stadtoberhaupt, „umso mehr hoffe ich, dass wir die Inbetriebnahme bald nachholen können.“ Ausnahmen bilden die beiden Trinkwasserbrunnen in der Kämmererstraße (gegenüber dem ehemaligen Kaufhof-Gebäudes) und in der KW (am Ampelübergang zum Hauptbahnhof), die auch in diesem Jahr planmäßig in Betrieb genommen werden.

Hintergrund

Die Haushaltssatzung 2025 und der dazugehörige Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen wurde vom Stadtrat am 17.12.2024 beschlossen. Der Haushalt 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 70,7 Mio. Euro ab. Der Versand an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunalaufsicht, (ADD) erfolgte am 19.12.2024. Die Kommunalaufsicht hat inzwischen angesichts des hohen Fehlbetrages eine Globalbeanstandung ausgesprochen. Daher ist die Stadt Worms derzeit aufgefordert, einen neuen Haushaltsplan zu erstellen und der ADD erneut zur Genehmigung vorzulegen. Da hierfür auch Beratungen in den Gremien erforderlich sind, ist wohl frühestens Ende Mai mit einem neuen Haushaltsplan, der dem Stadtrat vorgelegt werden kann, zu rechnen.