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Städtischer Haushalt genehmigt

Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat den Haushalt der Stadt Worms für das Jahr 2025 grundsätzlich genehmigt. Insbesondere wurden die Investitionskredite in Höhe von rund 59,3 Millionen Euro, die Verpflichtungsermächtigungen sowie die Liquiditätskredite von 388,7 Millionen Euro in voller Höhe bewilligt.

Trotz dieser positiven Entscheidung betont die ADD die kritische Haushaltslage der Stadt. Bei dem Ende Mai vorgelegten und verabschiedeten Haushaltsentwurf handelt es sich bereits um die zweite Version für das laufende Jahr; den ersten Entwurf hatte die ADD global beanstandet. Mit der fehlenden Genehmigung gingen für die Stadt zahlreiche – teilweise auch deutlich sichtbare – Einschränkungen einher. Unter anderem hatte Oberbürgermeister Adolf Kessel zunächst auf eine Inbetriebnahme der städtischen Brunnen im Frühjahr dieses Jahres verzichtet. Auch am Haushaltsentwurf selbst setzte die Verwaltung nochmals den Rotstift an. Außerdem stimmte der Stadtrat in seiner Sitzung im Mai der von der ADD geforderten Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke zu. Dennoch konnte die Verwaltung auch im zweiten Anlauf keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Die ADD verzichtet nun zwar aufgrund bereits eingeleiteter Konsolidierungsmaßnahmen auf eine Beanstandung, stellt jedoch klar: Der Verstoß gegen das Haushaltsausgleichsgebot bleibe bestehen.

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen können aufgrund der weiterhin kritischen Haushaltslage nur dann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens einer der drei Ausnahmetatbestände der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz erfüllt ist: Die Kreditaufnahme erfolgt a) zur Finanzierung eines noch nicht begonnenen Vorhabens, das unabweisbar erscheint, b) die Mittel werden für ein Vorhaben benötigt, das sachlich sowie zeitlich besonders wichtig ist und eine Förderung von mindestens 60 Prozent erhält oder c) die Maßnahme wurde aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig erklärt.

In diesem Fall muss eine verbindliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorliegen. Zudem ist die Verwaltung verpflichtet, sämtliche Einnahmen aus Beteiligungsverkäufen und Grundstücksveräußerungen zwingend zur Reduzierung der Liquiditätskreditverschuldung zu verwenden.

Auch für Investitionen gelten festgelegte Kriterien: Nur, wenn Maßnahmen als unabweisbar gelten, entsprechend gefördert oder aus dringenden Gründen des Gemeinwohls notwendig sind, dürfen diese umgesetzt werden.

Positive Nachricht: Die steten Bemühungen der Stadt, die Haushaltslage zu verbessern, hat die ADD anerkannt. Die beim aktuellen Haushaltsplan erzielte Ergebnisverbesserung um 15 Millionen Euro sowie die Anpassung der Realsteuerhebesätze führten letztendlich gar dazu, dass die ADD auf eine Beanstandung der Haushaltssatzung für das laufende Jahr verzichtet, obwohl weiterhin kein Ausgleich erzielt werden kann, was eigentlich einen neuerlichen Verstoß gegen das Haushaltsausgleichsgebot darstellt.

Ungeachtet der ausbleibenden Beanstandung fordert die ADD die Stadt eindringlich auf, ihre Konsolidierungsbemühungen weiter zu intensivieren. Ausgaben – auch im pflichtigen Bereich – sind kritisch zu überprüfen, Standards infrage zu stellen und alle Einnahmemöglichkeiten konsequent zu nutzen. Das Ziel bleibt ein strukturell ausgeglichener Haushalt. Im Visier hat die ADD unter anderem erneut die Realsteuerhebesätze: Hier seien die „rechtlich zumutbaren Grenzen“ in Worms noch nicht ausgeschöpft, heißt es aus Trier.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Tilgung von Liquiditätskrediten. Nach geltendem Haushaltsrecht müssen neu aufgenommene Liquiditätskredite spätestens binnen 36 Monaten zurückgezahlt werden – ein Ziel, das angesichts der aktuellen Finanzplanung nicht erfüllt wird. Die ADD erwartet hierzu eine Überarbeitung des Tilgungsplans.

Für die Jahre 2026 bis 2028 wird ein dauerhafter Haushaltsausgleich voraussichtlich weiterhin nicht erreicht. Auch der vorgelegte Zehn-Jahres-Plan weist durchgehend hohe Defizite aus. Die Stadt wirtschafte damit zulasten künftiger Generationen, bemängelt die ADD. Dies stelle einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dar.

Die Aufsichtsbehörde macht deutlich: Eine dauerhaft defizitäre Haushaltsführung wird sie künftig nicht mehr akzeptieren. Es sei Aufgabe des Stadtrates, nachhaltige und weitreichende Maßnahmen zu beschließen, um den städtischen Haushalt auszugleichen und die Verschuldung aus Liquiditätskrediten abzubauen. Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sollen in den Konsolidierungsprozess einbezogen werden.