Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Erste Bescheide ab November 2025
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Wartet auf ihren Ausbau, die Landgrafenstraße. Symbolfoto WO!
Die Stadtverwaltung Worms hat zum 1. Januar 2024 – wie gesetzlich vorgeschrieben – die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auf ein neues, gerechteres System umgestellt. Statt einmaliger Zahlungen werden künftig wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) erhoben. Das bedeutet, dass die Kosten für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr nur auf die Anliegerinnen und Anlieger einer einzelnen Straße verteilt werden, sondern auf alle beitragspflichtigen Grundstücke eines Gebietes. Dadurch werden die finanziellen Lasten gleichmäßiger und sozialverträglicher verteilt, und die Beiträge fallen insgesamt geringer aus.
Bisher mussten Eigentümerinnen und Eigentümer die Kosten eines Straßenausbaus häufig auf einmal tragen – teils in vier- oder gar fünfstelliger Höhe. Durch die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge werden diese hohen Einmalzahlungen abgelöst und nur kleine Beträge den Bürgerinnen und Bürgern abverlangt. Das sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung, da alle, die von einer intakten Straßeninfrastruktur profitieren, anteilig an deren Erhalt beteiligt werden.
Die Vorteile des neuen Systems liegen auf der Hand: Es gibt keine hohen Einmalbeträge mehr, die Belastung wird gleichmäßiger verteilt, und die Finanzierung erfolgt solidarischer. Auch die Stadt profitiert von der neuen Regelung, da durch die kontinuierliche Finanzierung Straßenbaumaßnahmen künftig vorausschauender und wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Zudem leistet die Stadt einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent, um die Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten.
In enger Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz wurde dazu eine neue Satzung erarbeitet, die der Stadtrat im Dezember 2023 beschlossen hat. Im Rahmen dieser Satzung wurden sogenannte Abrechnungseinheiten gebildet, in denen mehrere räumlich zusammenhängende Straßen zu einem Gebiet zusammengefasst sind. Die Verwaltung prüft derzeit jedes Grundstück in Worms im Hinblick auf Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse. Für die ersten Abrechnungseinheiten 10 – Pfiffligheim / Worms-West – und 11 – Worms-Zentrum – werden aktuell über 20.000 Beitragsbescheide vorbereitet, die ab November 2025 verschickt werden.
Damit sich Bürgerinnen und Bürger vorab informieren können, welche jährliche Belastung in etwa auf sie zukommt, hat die Stadtverwaltung einen Online-Beitragsrechner entwickelt. Über den auf Flyern und der städtischen Webseite bereitgestellten QR-Code kann das Tool aufgerufen werden. Nach Eingabe einiger Grundstücksdaten, etwa der Grundstücksgröße, lässt sich der voraussichtliche Beitrag überschlägig berechnen. Der Rechner wird schrittweise um weitere Abrechnungseinheiten erweitert; zum Start sind die Daten für die Einheit Pfiffligheim / Worms-West verfügbar.
Detaillierte Informationen finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.worms.de. Zusätzlich liegen in den Ortsverwaltungen sowie an der Rathauspforte Informationsflyer aus, die das Verfahren und die Datengrundlagen anschaulich erklären. Für allgemeine Fragen steht die Verwaltung unter beitragsabrechnung@worms.de zur Verfügung. Da die Beitragshöhe im Einzelfall sehr unterschiedlich ist, können keine telefonischen Auskünfte zu einzelnen Grundstücken erteilt werden.



