Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Wer gut integriert ist und die Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllt, ist zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit berechtigt. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, kann ab dem 27.06.2024 den entsprechenden Einbürgerungsantrag statt wie bisher nach acht Jahren Aufenthalt bereits nach fünf Jahren stellen. Das hat der Bundestag am 19. Januar 2024 beschlossen.
Die Stadt Worms hat sich rechtzeitig auf die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vorbereitet und bietet ab dem 01.05.2024 einen neuen Online-Dienst an, um die Einbürgerungsanträge entgegenzunehmen. Bereits Ende 2022 wurde die Stadt als eine von fünf rheinland-pfälzischen Kommunen ausgewählt, als Pilotkommune bei der Einführung des Online-Dienstes in Rheinland-Pfalz mitzuwirken. Die Mitarbeitenden des Standesamtes haben das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz (MFFKI), die beteiligten IT-Dienstleister sowie die Verantwortliche für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes der Stadt Worms dabei unterstützt, diese Leistung für landesweite Umsetzung in Rheinland-Pfalz vorzubereiten.
Bei dem Online-Dienst „Digitale Einbürgerung“ handelt es sich um eine von 16 sogenannten „Fokusleistungen“, auf die in Deutschland besonderes Augenmerk gelegt wird. Worms ist die dritte Pilotkommune in Rheinland-Pfalz, die an den Online-Dienst angebunden wird. Als erste Kommune in Rheinland-Pfalz hat die Stadt Worms bereits in der Pilotierungsphase die Antragsdaten direkt im Fachverfahren inkl. Anhänge empfangen. Die Verwaltung ist daher sehr stolz darauf, dass dieses Angebot mit ihrer Unterstützung auch anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Antragservice ist einfach und benutzerfreundlich zu bedienen, führt die Antragstellenden durch den Prozess und gibt klare Anweisungen, welche Angaben benötigt werden. Da ein Antrag auf Einbürgerung an vielfältige Voraussetzungen geknüpft ist, ist es möglich, vor der förmlichen Antragstellung die Erfolgsaussichten auf Einbürgerung mittels Quick-Check zu überprüfen.
Bürgermeisterin Stephanie Lohr betont: „Ich freue mich, dass wir mit der Bereitstellung dieses Service‘ einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Teilhabe gehen können. Zudem wird das Verfahren so für alle Beteiligten vereinfacht, weil die Antragsteller direkt auf vielleicht noch fehlende Angaben und Unterlagen hingewiesen werden.“