Um in der aktuellen Corona-Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich Arbeitsagentur und das Jobcenter in Worms auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Ab Mittwoch werden dafür beide Häuser vorerst geschlossen und persönliche Vorsprachen sind nur noch in absoluten Notfällen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, etwa, wenn diese für die Leistungsgewährung absolut zwingend erforderlich wäre.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Termine müssen nicht abgesagt werden, ein Anruf deswegen ist nicht erforderlich; es entstehen keine negativen Konsequenzen. Wer bereits über ihm bekannte Mailpostfächer kommuniziert, kann dies gerne weiter nutzen. Wer noch keinen Kontakt ins Haus hat, erreicht dieses unter worms@arbeitsagentur.de bzw. jobcenterworms@jobcenter-ge.de
Wer sich arbeitslos melden muss, kann dies telefonisch tun, auch hier wird auf die Vorsprache vorübergehend verzichtet. Anträge können auch über die online-Zugänge (www.arbeitsagentur.de/eServices ) gestellt werden. Dort findet man auch die entsprechenden Antragsunterlagen.
Ausgefüllte Unterlagen können in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Telefonisch erreichbar sind beide Häuser über die Rufnummern:
Arbeitsagentur: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei), täglich von 08.00-18.00 Uhr
Jobcenter Worms: 06241 906 555 (gebührenfrei), täglich von 08.00-18.00 Uhr (für Anfragen zu Geldleistungen)
Das Jobcenter kann ab Mittwoch zusätzlich noch unter der Nummer:
06241 906 778 08.00 – 16.00h (für alle anderen Anfragen) erreicht werden und auch die Agentur für Arbeit wird zeitnah noch eine zusätzliche Anrufoption anbieten.
Für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service unter der Nummer 0880 4555 20 (gebührenfrei) erreichbar. Hier erhalten Unternehmen auch erste Informationen und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld.
Da ein hohes Telefonaufkommen erwartet wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein. Dafür bitten die Verantwortlichen um Verständnis. Die Arbeitsverwaltung setzt alles daran, so unbürokratisch und flexibel zu agieren, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat oberste Priorität.