Nach der ersten Telefonkonferenz mit STS Stich und Vereinen gibt es weitere Veränderungen der Überbrückungshilfe für Vereine.

Der Rettungsschirm des Landes für Vereine hat weiterhin Bestand. Hiernach ist für in Existenznot geratene Vereine eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen möglich.

Seit dem 4. Mai gibt es für alle rund 38.000 Vereine im Land die Möglichkeit, einen Antrag auf diese Soforthilfe zu stellen – sofern ihnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nachweislich die Insolvenz droht.

Insolvenzbedrohte Sportvereine und regionale Fachverbände können den Antrag bis zum 31.12.2020 auf den Internetseiten ihres jeweiligen Sportbundes (Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz) online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben zusenden.
Existenzgefährdete Landesfachverbände melden ihren Bedarf über das gleiche Antragsformular auf der Homepage des Landessportbundes. 

„Das ist ein weiterer wichtiger Ansatz für die in Not geratenen Vereine“, so der SPD Landtagsabgeordnete Jens Guth.