Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Die Natur erwacht zum Leben und somit auch die Vogelwelt. Das zeigt sich auch an den vielen Vogelarten, die derzeit ihre Nester am Boden bauen. Diese Brut- und Setzzeit, in der Vögel besondere Ruhe benötigen, dauert noch bis Mitte August an. Daher ist es besonders wichtig, Vogelnester und später auch die Jungtiere zu schützen. Aufgrund der in Worms gültigen Gefahrenabwehrverordnung dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen generell nur angeleint geführt werden.

Außerhalb bebauter Ortslagen gilt in der Zeit von März bis Mitte August das Naturschutz- und Landesjagdrecht. Dieses verbietet eine Störung wildlebender Arten. Daher sollten zum Schutz brütender Vögel und Niederwild, darunter Hasen und Rehe, alle Hunde bis einschließlich Mitte August, im Park, im Wald und auf dem Feld an der Leine geführt werden. Ansonsten gilt nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Worms, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde grundsätzlich ohne Leine geführt werden, sie sind aber umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen und Tiere nähern oder sichtbar werden. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Im Wiederholungsfall oder wenn Hundeführer mit Vorsatz handeln, kann es sich sogar um eine Straftat handeln. Für solche Fälle sieht der § 292 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zudem ergibt sich bei verletzten oder getöteten Tieren eine Schadenersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem Jagdpächter. Diese Summen können schnell ein vierstelliges Ausmaß erreichen.

Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild hetzen oder reißen, begehen aber nicht nur einen bußgeldbewährten Verstoß gegen das Jagdgesetz, das Naturschutzgesetz und die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Worms – sondern werden unter Umständen auch als gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes eingestuft. Eine solche Einstufung hat weitreichende Folgen. Zum einen müssen die Hundehalter einen praktischen und theoretischen Sachkundetest machen. Zum anderen werden die Hunde Maulkorb- und Leinenpflichtig, die Hundesteuer wird von 108 € auf 613 € erhöht.

Darüber hinaus sind Hundehalter zum Schutz der Natur und Umwelt dazu verpflichtet, Verunreinigungen von öffentlichen Anlagen, Gehwegen und öffentlichen Straßen zu beseitigen. Benutzte Kotbeutel müssen ebenfalls ordnungsgerecht entsorgt werden – entweder in Mülleimern vor Ort oder Zuhause.

Für Hinweise über beobachtete wildernde Hunde und bestenfalls auch auf die Hundehalter ist die Umweltabteilung der Stadt Worms dankbar und nimmt diese Hinweise unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 – 35 09 oder über das Kontaktformular auf www.worms.de entgegen.

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