Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Hundebesitzer der Stadt Worms können die Verwaltungsdienstleistungen rund um die Hundesteuer ab sofort online in Anspruch nehmen. Neben der An- und Abmeldung der Vierbeiner sind Anträge auf Steuerermäßigung und/oder -befreiung möglich. Die Verlustmeldung der Hundemarke ist ebenfalls bequem von zuhause aus möglich. Für die Anträge zur Hundesteuer ist keine Authentifizierung notwendig.

Eingesehen und genutzt werden kann der Online-Dienst über die städtische Webseite. Über die Antrags- und Prozessplattform „civento“ können die Hundehalter alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen von allen Geräten hochladen. Das Online-Portal verfügt über Responsive Design (“reagierendes Webdesign”), diese Technik bietet Benutzerfreundlichkeit auf allen Endgeräten: die Inhalte sowie Navigationselemente passen sich flexibel der Bildschirmauflösung aller mobilen Geräte an.

Nach der erfolgreichen Antragstellung erhalten die Hundebesitzer den entsprechenden Steuerbescheid sowie die aktuelle Hundesteuermarke. Da es sich bei der Hundesteuer um eine wiederkehrende Zahlung handelt, kann die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ebenfalls online erteilt oder geändert werden.

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden weitere Verwaltungsdienstleistungen sukzessive verfügbar gemacht. „Ich freue mich, dass das digitale Angebot der Bürgerdienste im Sinne des Dienstleistungsgedankens stetig erweitert wird und die Verwaltung sich auf einem zukunftsfähigen Weg befindet“, so der Oberbürgermeister Adolf Kessel.