Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Zur Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Worms sind alle Einwohner der Stadt wahlberechtigt und wählbar, die das Kommunalwahlrecht besitzen, am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Worms gemeldet sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge einreichen. Es ist auch möglich, sich selbst vorzuschlagen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber müssen dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Im Wahlvorschlag müssen die Bewerberin bzw. der Bewerber mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtstag eindeutig bezeichnet werden; weitere Angaben sind freiwillig möglich. Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Worms, Markplatz 2, 67547 Worms – Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen einzureichen.

 

Die Einreichungsfrist endet am Montag, den 23. September 2024, 18 Uhr.

 

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Stadtverwaltung Worms, Rathaus, Markplatz 2, 67547 Worms in den Zimmern 316-319 (Wahlamt) oder online unter www.worms.de erhältlich.

Die vollständige Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Worms veröffentlicht.