Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Am 10. November 2024 wird der Seniorenbeirat der Stadt Worms neu gewählt. Rund 25.000 wahlberechtigte Seniorinnen und Senioren können von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.

In seiner Eigenschaft als Stadtwahlleiter bittet Oberbürgermeister Adolf Kessel um Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Worms. Wahlvorschläge können von Verbänden, Einrichtungen, Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) der Stadt Worms, die Seniorenarbeit betreiben, eingereicht werden. Kandidatinnen und Kandidaten können sich auch selbst vorschlagen. Die Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis Montag, 23.09.2024, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Worms, Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen, Marktplatz 2, 67547 Worms eingereicht werden.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Einwohner, die seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Worms gemeldet und nicht nach § 4 des Kommunalwahlgesetzes von Rheinland-Pfalz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Außerdem müssen sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Stichtag ist der Tag der Wahl.

Die entsprechenden Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Stadtverwaltung Worms, Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms in den Zimmern 316 bis 319 (Wahlamt) erhältlich oder online unter https://www.worms.de/neu-de/zukunft-gestalten/politik-und-wahlen/wahlen/Seniorenbeiratswahlen.php.