Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Zur Planung der aktuellen und zukünftigen Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter führt die Stadtverwaltung Worms eine Bedarfserhebung im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder durch. Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, bittet die Abteilung Jugendhilfeplanung und Sozialplanung betroffene Eltern um ihre Mitwirkung. Die Befragung ist freiwillig und anonym.
Grundsätzlich können alle Eltern mit Kindern im Grundschulalter und im Kindergartenalter teilnehmen, auch wenn das Grundschulkind bereits in Betreuung ist oder nicht in die Grundschule geht.
Hintergrund der Befragung ist, dass der Bundesgesetzgeber beschlossen hat, die Angebotsentwicklung durch einen Rechtsanspruch zu verstärken. Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder in der 1. Klasse in Kraft. 2027/28 dann für die 1. und 2. Klasse usw., bis ab dem Schuljahr 2029/30 dann alle Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung haben.
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