Eine Pressemitteilung der ebwo AöR:

Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo AöR) fu?hrt am Dienstag, 29. April die nächste mobile Schadstoffsammlung im Bereich der Stadt Worms durch. Sonderabfälle können wieder in haushaltsu?blichen Mengen kostenlos an folgenden Standorten abgeben werden:

 

07:40 – 08:40 Uhr – Horchheim/Weinsheim; Postweg (Festplatz)

09:00 – 09:40 Uhr – Heppenheim; Dirmsteiner Weg / Alter Mu?hlweg

10:15 – 12:00 Uhr – Pfeddersheim; Grabenstraße (neben dem Schwimmbad)

13:00 – 16:00 Uhr – Innenstadt; Alzeyer Straße (Stadionparkplatz)

 

Als Sonderabfälle gelten Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdend sind wie beispielsweise Abflussreiniger, Altöl, Akkus, Batterien, Bremsflu?ssigkeit, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, quecksilberhaltige Thermometer, Farben, Säuren, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Waschmittel, Fleckenentferner, Imprägniermittel, Fotochemikalien, Klebstoff, Haushaltsreiniger, Lösungsmittel, Kraftstoffe, Laborchemikalien, Ölfilter, ölverschmutzte Betriebsmittel, PU-Schaumdosen, Spraydosen, Verdu?nner, Feuerlöscher, Propangaskartuschen und Campinggasflaschen (max. 5 kg).

Zusätzlich zu den o.g. Sonderabfällen werden auch kleine Elektrogeräte angenommen. Größere Elektrogeräte sind weiterhin beim Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße anzuliefern oder u?ber die Hausratabfuhr anzumelden.

Restentleerte Spraydosen und Farbeimer sind u?ber die gelbe Tonne oder den gelben Wertstoffsack zu entsorgen. Eingetrocknete lösemittelfreie Wandfarben können u?ber die Restabfalltonne entsorgt werden. Nicht angenommen werden bei den Sammlungen explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper.

Es wird darauf hingewiesen, dass die mobile Schadstoffsammlung, durch die im Stadtgebiet Worms anfallenden Abfallentsorgungsgebu?hren finanziert wird. Daher werden nur Sonderabfälle aus Worms angenommen.

Bitte stellen Sie aus Sicherheitsgru?nden keine Sonderabfälle an den Sammelpunkten ab! Übergeben Sie die Sonderabfälle direkt dem Personal am Sonderabfallmobil. Das Abstellen der Sonderabfälle außerhalb der Sammlungszeiten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

 

Sie haben Fragen zur Sonderabfallsammlung?

Die Abfallberatung der ebwo AöR steht Ihnen gerne unter den Rufnummern 06241 / 9100-70 oder -72 zur Verfu?gung.