Stadt Worms sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungs­gericht Mainz

Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Bewerbungsfrist: 12. September 2025

Die Stadt Worms ruft engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich für das wichtige Amt als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Mainz zu bewerben. Die neue Amtsperiode beginnt in Kürze. Bürgerinnen und Bürger können so demokratische Verantwortung mit übernehmen und aktive Mitgestalterin bzw. Mitgestalter unserer Rechtsordnung werden.

Was ist zu tun?

Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Personalbogen ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist online abrufbar (wahlen.worms.de) oder kann von der Stadtverwaltung in gedruckter Form bereitgestellt werden. Eine Anforderung ist unter sitzungsdienst@worms.de möglich.

Wer kann sich bewerben?

Die gesetzlichen Voraussetzungen für dieses Ehrenamt ergeben sich aus den §§ 20 bis 23 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO):

  • Bewerberinnen / Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Sie müssen in Worms bzw. dem Gerichtsbezirk wohnen.
  • Sie dürfen nicht:
    • wegen einer Straftat verurteilt worden sein,
    • unter Betreuung stehen oder in einem Insolvenzverfahren sein,
    • in den letzten fünf Jahren eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt haben, die mit dem Richteramt unvereinbar ist (z.?B. Polizeidienst, Staatsanwaltschaft, bestimmte Verwaltungsfunktionen),
    • Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung sein,
    • hauptamtlich in der Justiz, bei Polizei, Finanzverwaltung oder als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt arbeiten
    • Warum mitmachen?

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsprechung ein. Sie wirken gleichberechtigt an Entscheidungen mit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit und Demokratie.

Frist für die Bewerbung: 12. September 2025

Interessierte erhalten weitere Informationen bei der Stadtverwaltung Worms unter wahlen.worms.de oder per E-Mail an: amila.acer@worms.de bzw. sitzungsdienst@ worms.de.

 

Datenschutz-Hinweis
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Angaben aus dem Personalbogen werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung der Eignung sowie zur Weiterleitung an das Verwaltungsgericht Mainz verwendet. Mit der Übersendung des Personalbogens erklären Interessierte sich mit der Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten im Rahmen dieses Verfahrens einverstanden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.?V.?m. §§ 20–23 VwGO.

Weiteren Rechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch, bleiben unberührt.