Ablauf von Ruhezeiten bei Reihengräbern auf dem Friedhof Hochheimer Höhe

Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Die Stadt Worms macht darauf aufmerksam, dass die nach § 11, § 14(3) und § 29 der Friedhofs- und Begräbnisordnung der Stadt Worms vom 01.01.2021 vorgeschriebenen Ruhezeiten bei Reihengrabstätten für die folgenden Grabstätten abgelaufen sind. Betroffen ist der Bezirk XXVI, Abteilung C, Grabstätten Nr. 001 bis 162, mit dem Bestattungszeitraum vom 1. September 1998 bis 31. März 2001.

Ein Verzeichnis der Grabstätten, bei denen die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, inklusive der Nummer der Grabstätte, Name des / der Verstorbenen und Sterbedatum, steht in der Zeit vom 1. bis 28. Februar 2026 in der Verwaltung des Integrationsbetriebs Friedhof (IBF), Eckenbertstraße 114, 67549 Worms, zur Einsicht offen. Zusätzlich weisen Hinweisschilder auf den betreffenden Grabfeldern auf den Ablauf der Ruhezeit hin.

Bevor der Integrationsbetrieb Friedhof mit dem Abräumen der Grabstätten beginnt, werden die Angehörigen gemäß § 14 der Friedhofssatzung gebeten, Grabzubehör und sonstiges auf dem Grab befindliches Eigentum von den Grabstätten zu entfernen.

Für weitere Informationen können betroffene Angehörige Sie sich bitte an die Verwaltung des IBF wenden.