Vier Frauen schreiben Demokratiegeschichte
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ erinnert an vier außergewöhnliche Frauen, die maßgeblich an der Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt waren. Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gehörten 1948/49 als einzige Frauen dem Parlamentarischen Rat an – und setzten entscheidende Impulse für die verfassungsrechtliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht ihr gemeinsamer Einsatz für den hart umkämpften Satz des Artikel 3 des Grundgesetzes: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“
Anhand von Biografien, historischen Dokumenten und Zeitzeugnissen zeichnet die Ausstellung nach, wie politisches Engagement, Beharrlichkeit und überparteiliche Zusammenarbeit diese Grundrechtsformulierung möglich machten. Die Ausstellung macht zugleich deutlich, dass Gleichberechtigung kein abgeschlossener Prozess ist. Sie schlägt den Bogen von den politischen Auseinandersetzungen der Nachkriegszeit bis zur noch immer andauernden Unterrepräsentanz von Frauen in deutschen Parlamenten.
Oberbürgermeister Adolf Kessel wird die Ausstellung am 5. März um 17 Uhr im 2. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Worms eröffnen. Die Gleichstellungsbeauftragte Jasmine Olbort führt anschließend in die Schau ein, die dann bis zum 17. April während der Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen sein wird.
Die Ausstellung richtet sich an ein breites Publikum und eignet sich besonders auch für Schulen, Bildungseinrichtungen und alle politisch Interessierten. Sie lädt dazu ein, Demokratiegeschichte neu zu entdecken – aus der Perspektive der Frauen, die sie entscheidend mitgestaltet haben.

Plakat zur Ausstellung.
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



