Wohnen am Rhein: Ortsverwaltung bereits im September informiert
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Die Stadtverwaltung weist die in einer Pressemitteilung des CDU-Ortsverbands Rheindürkheim-Ibersheim erhobenen Vorwürfe einer mangelhaften Kommunikation zum Projekt „Wohnen am Rhein“ zurück. Der Ortsvorsteher habe im Rahmen einer Bauvoranfrage bereits 2025 die Möglichkeit erhalten, eine Stellungnahme abzugeben – eine Rückmeldung sei jedoch ausgeblieben. Dennoch habe auch der Ortsbeirat im vergangenen Jahr das Thema in nichtöffentlicher Sitzung beraten, wie aus einem Sitzungsprotokoll vom 05.11.2025 hervorgeht.
In aller Regel laufen Vorgänge dieser Art so ab: Die Bauaufsicht informiert die Ortsvorsteher über die eingehenden Anträge im jeweiligen Stadtteil. Der Ortsvorsteher hat dann die Möglichkeit, sich bei der Verwaltung weitere Informationen zum Vorhaben einzuholen und die Pläne einzusehen. Das ist gängige Praxis und wird von allen anderen Ortsverwaltungen rege genutzt. Die Verwaltung hat in diesem Fall die Bauvoranfrage positiv beschieden. Gemäß dem geltenden Bebauungsplan ist eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Strohzellstoff- und späteren Oltmanns-Gelände im Mischgebiet planungsrechtlich zulässig. Im Jahr 2025 ging bei der Verwaltung eine entsprechende Bauvoranfrage ein.
Im Raum steht nun der Vorwurf, der Rheindürkheimer Ortsbeirat sei von der Verwaltung über den Beginn der Arbeiten auf dem betreffenden Gelände nicht informiert worden. „Von einem Beginn der Arbeiten kann nicht die Rede sein“, heißt es hierzu aus der Verwaltung. Der Eigentümer habe lediglich Abriss- und Planierarbeiten vorgenommen. Ein Baubeginn kann noch nicht erfolgen, da noch gar kein Bauantrag vorliegt.
Zum Hintergrund: Durch die gesetzlichen Änderungen des „Bau-Turbos“ denkt der Investor nun darüber nach, mehr Wohnungen als zunächst vorgesehen zu schaffen. Bisher geht es allerdings lediglich um erste Überlegungen, jedoch noch nicht um einen konkreten geänderten Bauantrag oder eine Bauvoranfrage. Sollte sich der Investor dazu entschließen, eine neue Bauvoranfrage im Rahmen des „Bau-Turbos“ zu stellen, wird die Verwaltung den Ortsbeirat vor einer positiven Entscheidung einbinden, wie es bei allen anderen Vorhaben im Rahmen des „Bau-Turbos“ in anderen Stadtteilen ebenfalls der Fall ist. Da es sich hier um eine Fläche von mehr als einem halben Hektar handelt, wird das Vorhaben im Bau- und Mobilitätsausschuss nichtöffentlich beraten werden, wozu der Ortsbeirat Rheindürkheim ebenfalls eingeladen wird. Diese Vorgehensweise hat der Stadtrat im Januar 2026 so festgelegt.
Die derzeit auf dem Gelände laufenden Arbeiten beschränken sich auf Maßnahmen (Planierung), die keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen. Die Behauptung, die Stadt hätte über den Beginn der Arbeiten informieren müssen, ist demnach schlicht falsch und irreführend. Dem Eigentümer steht es frei, auf seinem Gelände vorbereitende Arbeiten auszuführen. Diese Arbeiten haben keinerlei Auswirkungen auf das weitere Geschehen.
Trotz derartiger öffentlich platzierter Unwahrheiten und Unterstellungen setzt die Verwaltung weiterhin auf sachliche, transparente und rechtlich saubere Verfahren – und erwartet dasselbe von allen Beteiligten.
Grundsätzlich stehe die Verwaltung dem Vorhaben „Wohnen am Rhein“ positiv gegenüber. Die städtebauliche Qualität und die Integration in die Umgebung würden im weiteren Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und, soweit erforderlich, optimiert. Die Verwaltung lade den Ortsbeirat und den Ortsvorsteher ausdrücklich ein, sich im weiteren Verfahren aktiv und konstruktiv einzubringen. Der Verwaltung mangelnde Kommunikation vorzuwerfen, statt Beteiligungsmöglichkeiten zu nutzen und die Entwicklung des Stadtteils positiv zu begleiten, ist aus Sicht der Verwaltung unsachlich.
Zu den parallel erhobenen Vorwürfen zum Bebauungsplan Gleisdreieck erklärt die Verwaltung, dass die dortigen Festsetzungen im Rahmen eines ordentlichen Bebauungsplanverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt seien. Dies habe aber nicht allein das Baudezernat entschieden, wie es fälscherweise dargestellt wurde, sondern mit einer großen Mehrheit im Bau- und Mobilitätsausschuss und Stadtrat beschlossen worden. Bei den Beratungen war der Ortsvorsteher anwesend und konnte hierzu auch Stellung nehmen.




