E-Scooter Fahrer verletzt sich schwer

Eine Pressemitteilung der Polizeidirektion Worms:

Ein 48-jähriger Wormser befährt am Donnerstagabend gg. 19:50 Uhr mit seinem E-Sooter die Amandusgasse aus Richtung Friesenstraße in Fahrtrichtung Eulenburgstraße. Aus bislang ungeklärten Gründen verliert die Fahrer die Kontrolle über sein Gefährt, kommt ins Straucheln und verunfallt schließlich, trotz durchgeführter Notbremsung, ohne Fremdeinwirkung auf dem asphaltierten Fahrradweg. Er stürzt mit dem Kopf voran zu Boden zieht sich u.a. eine Gesichtsfraktur zu und ist kurzzeitig bewusstlos. Bei Eintreffen der Polizei ist er jedoch wieder ansprechbar aber stark desorientiert und hat ausgeprägte Formulierungsschwächen. Er kommt schwer verletzt in ein Krankenhaus. In wie weit die Verletzungen lebensbedrohlich sind kann noch nicht abschließend mitgeteilt werden. Der Unfall konnte von mehreren unabhängigen Zeugen beobachtet werden.

Durchgeführte Ermittlungen ergeben, das der 48-jährige augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Zudem verfügt er nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Diese müsste er besitzen, da der E-Scooter vorschriftswidrig eine Geschwindigkeit von 60km/h aufweist. Dies konnte durch einen durchgeführten Test auf einem Rollenprüfstand nachvollzogen werden.

Die Polizei gibt nochmals folgende Hinweise im Zusammenhang mit dem Führen eines E-Scooters:

   - Helmpflicht: Es gibt keine gesetzliche Helmpflicht, das Tragen 
     eines Helms wird jedoch aufgrund der Verletzungsgefahr dringend 
     empfohlen.
   - Handyverbot: Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt 
     ist untersagt.
   - Promillegrenze: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim 
     Autofahren (0,5-Promille-Grenze, für Fahranfänger in der 
     Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren gilt die 
     0,0-Promille-Grenze)
   - Gegenstände/Tiere auf dem Trittbrett transportieren: Das 
     Trittbrett ist ausschließlich für deine Füße gedacht. Große 
     Kisten, schwere Einkaufstüten zwischen den Beinen oder das 
     Mitnehmen eines Hundes auf dem Brett sind nicht zulässig, da 
     dies die Fahrstabilität massiv gefährdet.
   - Das Mitnehmen einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist 
     strikt verboten - und zwar ausnahmslos.