Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind – in diesem Jahr betrifft dies Kinder, die nach dem 31. August 2019 geboren wurden – können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen.
Ein Anmeldetermin für die so genannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2025/26 kann nur über telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen Grundschule bis spätestens 28. Februar 2025 vereinbart werden.
Bei der Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, ein Nachweis der Masernschutzimpfung und eine Bescheinigung über den Besuch der Kindertagesstätte vorzulegen. Die Kinder, die angemeldet werden sollen, müssen bei der Anmeldung in der Schule dabei sein.
Wenn Zweifel bestehen, welche die zuständige Grundschule ist, geben die Schulsekretariate und auch die Schulverwaltung der Stadt Worms, Telefon 06241 / 853 4001, gerne Auskunft.