Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Der geplante Ausbau der Winzerstraße hatte im Ortsbeirat Leiselheim zu Rückfragen an die Verwaltung geführt und die Befürchtung genährt, dass die Bevölkerung mit den Kosten zu stark belastet werden könnte. Am 22. August fand im Büro des Ortsvorstehers in Worms-Leiselheim dazu ein Gespräch zwischen Stadtverwaltung, Ortsvorsteher und Mitgliedern des Ortsbeirats statt.
Nach dem Gespräch war zwischen Verwaltung und Ortsbeirat unstrittig, dass der Ausbau der Winzerstraße sowohl im schmalen als auch im breiten Teil notwendig ist. Durch den Ausbau des engen Teils wird die Gefahrensituation aufgehoben, allerdings bestehen die eigentlichen Tragfähigkeitsprobleme und somit weitere Gefahrenbereiche auch im weiteren Verlauf der Straße. Die derzeitigen Teilsperrungen aufgrund von Kellergewölben unter der Fahrbahn befinden sich ausnahmslos im breiten Teil der Winzerstraße; weitere bislang noch nicht entdeckte Gewölbe im Straßenkörper sind denkbar. Die Stadt sei rechtlich verpflichtet, den gefahrträchtigen Zustand zu beseitigen, der derzeit durch nicht gegebene Tragfähigkeit der Straße besteht, so die Verwaltung.
Die aktuell bestehenden Absperrungen stellen keine dauerhafte Lösung dar. Außerdem soll im kompletten Verlauf der Winzerstraße der Kanal erneuert werden, auch um Schutzmaßnahmen im Rahmen der Außengebietsentwässerung umzusetzen. Da nach der Erneuerung ohnehin ein Straßenausbau erforderlich wird, ergeben sich Synergieeffekte. Für den Ortsbeirat waren diese Erläuterungen nachvollziehbar.
Hinsichtlich der wiederkehrenden Beiträge (WKB) hat der Ortsbeirat die Sorge der Bürger vorgetragen, dass die Beiträge so hoch ausfallen könnten, dass sie nicht oder nur durch Verschuldung der Grundstückseigentümer bezahlt werden können. Die Verwaltung konnte mit einer Musterberechnung darlegen, dass sich die zukünftigen Beiträge für den Ausbau der Winzerstraße in einem moderaten und für die Anwohner „leistbaren“ Bereich bewegen werden. Dies sorgte im Ortsbeirat für Erleichterung.
Im Zuge des Gesprächs wurde deutlich, dass pauschale Antworten für die betroffenen Grundstücke nicht möglich sind und auch nicht im Rahmen einer Bürgersprechstunde gegeben werden könnten. Stattdessen muss jede Liegenschaft separat eingeschätzt werden – dies erledigt derzeit ein von der Verwaltung beauftragtes Büro. Ortsvorsteher Johann Nock freut sich, dass die Verwaltung umfassend informieren konnte. „Wir fühlen uns bei den Themen jetzt mitgenommen und gut informiert.“, so Nock nach dem Treffen.
Auch Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst zeigt sich zufrieden mit dem Gespräch: „Ich kann die Befürchtungen der Leiselheimer Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehen und hoffe, wir konnten aufzeigen, dass wir sie damit nicht alleine lassen.“
Hintergrund: Zur Ermittlung der „anrechenbaren Grundstücksfläche“, die für die Höhe der Beitragsberechnung ausschlaggebend ist, werden u.a. folgende Parameter herangezogen: Größe des Grundstückes, nach Baurecht höchstmögliche (nicht tatsächlich vorhandene) Geschossanzahl, mögliches Gewerbe, Grundstückstiefe.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Beitragszahlungen gestundet werden.
Die Einführung der WKB ist bis zum 01.01.2024 gesetzlich vorgeschrieben, für die entsprechende Beitragserhebung gibt es mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) eine gesetzliche Grundlage. Diese wird durch eine Satzung, die voraussichtlich abschließend im November 23 im Stadtrat zur Entscheidung vorliegt, spezifiziert.
Der Ausbau der Winzerstraße ist für frühestens 2025 vorgesehen. Es gibt unterschiedliche bereits absehbare Herausforderungen – Kellergewölbe unter der Straße, mögliche Funde im Bereich der Bodendenkmalpflege, alte denkmalgeschützte Randbebauung – die sich auf Bauzeit und Baukosten erheblich auswirken können.