Eine Pressemitteilung der CDU Worms mit Stellungnahme Timo Horst (Baudezernat):
Mit Unverständnis und Kopfschütteln hat die CDU auf die jüngsten Äußerungen der beiden hiesigen SPD-Politiker Jens Guth und Timo Horst reagiert, die immer noch mit der Mär durch die Stadt ziehen, alle Brückengeländer müssten erhöht werden, obwohl das Bundes-Ministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) ganz offiziell auf Nachfrage von Jan Metzler dies verneint hat.
Aus der Antwort an den Wormser Bundestagsabgeordneten der CDU geht eindeutig hervor, dass Fußgängerwege an Brücken nicht als Radwege eingestuft werden müssen. Somit reicht hier nach wie vor eine Geländerhöhe von maximal 1100 mm aus. Dr. Klaus Karlin, Sprecher der CDU-Fraktion im Stadtrat, zitiert aus der Stellungnahme des Ministeriums und sieht die Sachlage eindeutig. „Trotz des neu eingeführten § 2, Absatz 5, Satz 3 der Straßenverkehrsordnung, wonach Gehwege durch eine erwachsene Aufsichtsperson, die Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr begleitet, mit dem Fahrrad benutzt werden dürfen, ändert dieser Umstand nichts an der Einordnung eines Weges als Gehweg,“ zitiert Dr. Karlin aus der Stellungnahme des Ministeriums. „Die straßenverkehrsrechtlich neu zugelassene Nutzung durch eine Rad fahrende Aufsichtsperson erfolgte allein mit Blick auf eine bessere Einwirkbarkeit der bisher noch nicht im Straßenverkehr verkehrenden Kinder, die Kategorie eines Fußgängerweges wurde damit aber nicht aufgehoben. Somit kommt es bei der geforderten Geländerhöhe auf die Widmung des Weges an.“
Diese Sichtweise stehe auch im Einklang mit der neu eingefügten StVO-Vorschrift, wonach auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht zu nehmen ist, der Fußgängerverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf und nötigenfalls die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden muss. „Allein aus dieser Regelung wird schon deutlich, dass an der Funktionalität des Gehwegs nichts geändert wird. Somit brauchen wir an den allermeisten Brücken eben keine Erhöhung der Geländer, auch wenn sich das anscheinend einige wünschen,“ bezieht Dr. Karlin eindeutig Position.
„Der Hauptausschuss diskutiert über jeweils EUR 60.000,00 für die Schulen und die Verpflegung der Kinder in städtischen Einrichtungen und hier sollen fast EUR 4 Mio. letztlich überflüssig verpulvert werden. Das kann niemand mehr verstehen,“ kann Klaus Karlin nur noch den Kopf schütteln.
Auf Grund der vorliegenden Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums erwartet die CDU-Fraktion von der Verwaltung, dass keine weiteren und kostenintensiven Maßnahmen eingeleitet werden. Man sollte nun endlich das Brückenerhöhungsgetue abschließend einstellen und lediglich bei Neuprojekten entsprechend handeln.
Für Hans-Peter Weiler, stellvertretender Fraktionssprecher der Union, ist es auch völlig unverständlich, warum die beiden SPD-Herren sich so vehement gegen die eigentlich für den Wormser Haushalt so positive Nachricht stellen. „Wenn der Baudezernent das Geld lieber für unnütze Geländererhöhungen ausgeben soll, anstatt Worms weiter nach vorne zu bringen, dann ist das für die Stadtentwicklung leider total kontraproduktiv,“ stellt Weiler abschließend fest.
Anmerkung des Stadtentwicklungsdezernenten Timo Horst zu der Kritik der CDU:
Persönlich getroffen zeigte sich Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst von den Aussagen von Hans-Peter Weiler. „Ich habe immer betont, dass ich lieber Radwege bauen würden als mich mit Brückengeländern zu beschäftigen.“, so Horst, aber er könne die Vorschriften des Bundes nicht ändern, die die Kommunen mit unsicheren Haftungsfragen zurücklässt. Noch vor Veröffentlichung der Pressemitteilung der CDU habe er mit Dr. Karlin darüber gesprochen, dass es sich um Geländer handle die weniger als 1,00 m hoch sind, was nicht mal für Fußgänger noch zulässig sei. Außerdem seien alte Holmgeländer verbaut, die Geländer defekt oder die Füllstabsabstände nicht zulässig bei Kindern. „Das sei wirklich sicherheitsrelevant“, so Horst. Zudem fahre der Radverkehr oft direkt an dem Geländer entlang wobei dann eine Höhe von mindestens eine Höhe von 1,2 m bei Bestandsgeländern vorgeschrieben sei. Allerdings erfülle keines der Geländer nur im Ansatz die geforderte 1,2 m. Die CDU Pressemitteilung gehe leider komplett am Thema vorbei. Horst habe den Vorgang nun an Oberbürgermeister Adolf Kessel zur Entscheidung weitergeben, da er auch für Haftungsfragen zuständig sei.
Foto: Timo Horst