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Das Wormser Kanalnetz – kein Entsorgungsweg für Abfälle und Schadstoffe!

Eine Pressemitteilung der ebwo AöR:

Das Abwasser von rund 90.000 Wormser Bürger:innen sowie aus den umliegenden Gemeinden wird über das Wormser Kanalnetz erfasst und zur Kläranlage geleitet. Damit Kanalnetz, Pumpstationen und Kläranlage dauerhaft zuverlässig funktionieren, ist entscheidend, welche Stoffe in die Kanalisation gelangen. Das Abwasser wird über Pumpstationen zur Kläranlage transportiert. Feste oder faserige Stoffe verursachen erhöhten Verschleiß an technischen Anlagen oder können deren Ausfall zur Folge haben. Dies führt zu höheren Reparatur- und Energiekosten.

Darüber hinaus kann immer wieder beobachtet werden, dass eine übermäßige Nutzung von Feuchttüchern über die Toilette zu einer Verstopfung des Hausanschlusses führt, was ebenfalls zu Reinigungsarbeiten und den damit verbundenen Kosten führen kann.

Flüssige Schadstoffe belasten darüber hinaus die Umwelt und beeinträchtigen die Reinigungsleistung der Kläranlage. Dadurch entstehen zusätzliche und vermeidbare Kosten, die letztlich von allen angeschlossenen Nutzenden getragen werden müssen. Unabhängig davon stellen unerlaubte Einleitungen nach der geltenden Entwässerungssatzung eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Umweltstraftat dar.

Wir appellieren daher an alle Bürger:innen, Feststoffe und flüssige Schadstoffe nicht über die Toilette oder die Kanalisation zu entsorgen.

Was gehört nicht in den Kanal?

Folgende feste Abfälle gehören nicht in die Kanalisation:

  • Speisereste
  • Watte, Ohrenstäbchen und Einwegwindeln
  • Feuchttücher und Hygieneartikel
  • Zigaretten- und Zigarrenreste
  • Kleidung, Strümpfe und Putzlappen
  • Rasierklingen und Einwegrasierer
  • Kleintiersand und Katzenstreu
  • Leere Verpackungen jeglicher Art

 

Auch folgende Schadstoffe und Abfälle dürfen nicht eingeleitet werden:

  • Tierische Abfallstoffe (Mist, Gülle, Jauche)
  • Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz und Batteriesäure
  • Lacke, Farben, Verdünner sowie Beiz- und Bleichmittel
  • Schädlings- und Pflanzenschutzmittel
  • Abfälle aus Schlachtbetrieben (Blut, Därme und Panseninhalte)

 

Besonderheiten beim Niederschlagswasserkanal

Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Landeswassergesetz geregelt.

Das gesammelte Regenwasser wird entweder direkt oder über Regenrückhalte- beziehungsweise Versickerungsbecken in Bäche, Flüsse oder andere Gewässer eingeleitet. Dafür gelten strenge Anforderungen an die Wasserqualität.

Nicht zulässig sind beispielsweise:

  • Autowäsche über Straßen- oder Hofgullys
  • Das Einleiten von Putzwasser aus der Gebäudereinigung

Hierdurch gelangen Öle, Fette und andere Schadstoffe ungefiltert in die Umwelt .

Bitte waschen Sie Ihr Auto daher nicht auf der Straße oder auf Hofflächen, von denen das Wasser direkt in die Regenwasserkanalisation abfließen kann.

 

 

Foto: ebwo AöR

 

 

Über die ebwo AöR

Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) ist neben Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung für ein breites Dienstleistungsspektrum im Auftrag der Stadt Worms zuständig: von Grünpflege über Straßenmarkierung und Straßenunterhaltung bis zu Stadtgärtnerei und Veranstaltungsservice. Im Jahr 2006 fusionierte der Entsorgungsbetrieb mit dem städtischen Baubetriebshof zum Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Worms (ebwo). Am 01.01.2020 – nach 29 Jahren als Eigenbetrieb der Stadt Worms – wurde der ebwo zur Anstalt des öffentlichen Rechts. Auch nach der Umwandlung ist die Stadt Worms weiterhin Träger, die ebwo AöR ist jedoch rechtlich selbstständig.