Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Der Zensus ist eine registergestützte Volkszählung, einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung. Dies bedeutet, dass Registerdaten, wie beispielsweise Einwohnermeldedaten, der Städte und (Verbands-) Gemeinden als Basis der Zählung dienen. Um diese Grundlagen zu verifizieren und Fehlbestände zu identifizieren erfolgen drei Befragungselemente: die Haushaltsbefragung, die Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie die Zählung der Gebäude und Wohnungen. Auch die Stadt Worms hilft dabei mit, dass diese Daten erfasst werden. Bereits jetzt sind schon Beauftragte der Wormser Erhebungsstelle unterwegs und verteilen Befragungstermine an ausgewählte Haushalte.

Für die Zählung der Gebäude und Wohnung ist das statistische Landesamt in Rheinland-Pfalz zuständig. Für die Erhebungen in den Haushalten, Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wurde in Worms eine Erhebungsstelle eingerichtet, die für die Durchführung verantwortlich ist.

Ziel des Zensus ist eine verlässliche amtliche Einwohnerzahl zu ermitteln, Strukturmerkmale der Bevölkerung zu gewinnen, welche nicht in den Registerdaten zu finden sind, und Angaben zu Wohnungen und Gebäuden festzustellen. Die Daten dienen zum einen als Bemessungsgrundlage beispielsweise für den Länderfinanzausgleich, EU-Fördergelder, die Einteilung der Wahlkreise und der Sitzverteilung im Bundestag. Zum anderen sollen sie als Planungsgrundlage für beispielsweise Stadtentwicklung-, Flächennutzungs- und Sanierungsplanung sowie Schul- und Wohnraumplanung genutzt werden.

Die Haushaltsstichprobe in Worms beinhaltet knapp über 1300 Adressen, an denen zirka 7300 Personen leben und befragt werden. Zudem befinden sich über 50 Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte in Worms, an denen ebenfalls Erhebungen erfolgen.

Zur Durchführung der Befragungen werden Interviewer eingesetzt, die eigens für den Zensus ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer können sich anhand eines Ausweises als Zensus-Interviewer verifizieren.

Wer in der Stichprobe ist, wird hierüber schriftlich informiert. Die Interviewer sind bereits im Wormser Stadtgebiet unterwegs, prüfen die Adressen auf ihre Richtigkeit und werfen bei dieser Gelegenheit einen Termin für die anstehende Befragung ein. Die Befragungen finden zwischen dem 15. Mai und dem 15. August statt.

Zum genannten Termin wird eine kurze Befragung durchgeführt, die die wichtigsten Merkmale der Bewohner erfasst. Diese Kurzbefragung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Ein Folgefragebogen kann bequem online ausgefüllt werden. Die Interviewer geben die Zugangsdaten für alle Personen im Haushalt im Anschluss an die Kurzbefragung aus. Alternativ können die Angaben auch auf einem Papierfragebogen gemacht werden. Auch diesen händigen die Interviewer bei Bedarf aus.

Gesetzlich besteht für den Zensus eine Auskunftspflicht der befragten Personen (Zensusgesetz, ZensG 2022 vom 26.11.2019; §23 – §26). Sollte dieser nicht nachgekommen werden, wird die betroffene Person gemahnt und gegebenenfalls ein Zwangsgeld festgesetzt.

Um dem Datenschutz gerecht zu werden sind erhebliche organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen worden. Alle Mitarbeiter und Interviewer verpflichteten sich dem Daten- und Statistikgeheimnis. Jegliche Angaben und Erkenntnisse, die im Zuge der Befragungen erlangt werden, sind geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben. Die erhobenen Daten dürfen nur für den vorgesehen Zweck verwendet werden und nicht an andere Verwaltungseinheiten zurückgespielt oder als Einzeldaten veröffentlicht werden. Für alle Mitarbeiter und Interviewer besteht die Geheimhaltungspflicht nach Beendigung der Erhebung fort.

Servicezeiten der Zensus Erhebungsstelle im Wormser Rathaus sind: Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr. Termine außerhalb der Servicezeiten sind nach Absprache möglich. Die telefonische Zensus-Hotline für Worms lautet: (0 62 41) 8 53 – 84 44 und die E-Mail-Adresse: zensus.Info@worms.de.  Post kann an die Stadtverwaltung Worms bzw. an die Zensus Erhebungsstelle mit dem Postfach 20 40 an 67510 Worms gehen.

Alle weiteren Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger unter www.zensus2022.de und www.zensus.worms.de.