Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Im neuen Jahr ergeben sich einige Änderungen im Passrecht. Der Bundesgesetzgeber hat das „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis-, und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ verabschiedet. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 01. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende Ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Neuausstellungen, Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind ab dem 01. Januar 2024 allerdings nicht mehr möglich. Alternativ können „reguläre“ Personalausweise oder Reisepässe auch für Kinder ausgestellt werden.
Im Gegensatz zum bisherigen Kinderreisepass nimmt die Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen eine längere Zeit in Anspruch. Deshalb ist eine rechtzeitige Beantragung vor der Reise künftig besonders wichtig.
Zur Antragstellung muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei einem Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original mitgebracht werden. Zudem muss das Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Bürgerservicebüro kommen. Außerdem müssen bei der Beantragung beide Elternteile vorsprechen oder alternativ der vorsprechende Elternteil eine Vollmacht des anderen vorlegen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden, ab zehn Jahren muss das Kind auch selbst auf dem Dokumentenantrag unterschreiben.
Die Gebühr für den Reisepass ändert sich ab dem 01. Januar 2024: Der Reisepass kostet für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 70,- statt bislang 60,- Euro.
Reisepässe können in der Hauptstelle des Bürgerservicebüros in der Folzstraße 5 in Worms oder in den Außenstellen in den Vororten Rheindürkheim, Pfeddersheim, Neuhausen oder Horchheim beantragt werden. Unter termine-reservieren.de/termine/worms gelangen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservicebüros.