Eine Pressemitteilung des Tiergarten Worms:

Am liebsten würden die Belegschaft des Tiergarten Worms ein Rad schlagen vor Freude – die 24. CoBeLVO ermöglicht nun weitere Lockerungsschritte für einen Tiergartenbesuch und verzichtet auf die bisher obligatorische Online-Reservierungspflicht für einen Zoobesuch.

Weiterhin gelten laut der aktuellen Corona-Verordnung die Maskenpflicht (ab 6 Jahren) im Kassenbereich, im Tiergarten-Shop, im Exotenhaus, beim Anstehen am Kiosk sowie bei Betreten der Tiergartenschule oder der Nutzung der Sanitärräume. Weiter sind die üblichen Abstands- und Hygieneregeln u.a. mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Besuchern und Tiergartenmitarbeitern einzuhalten. Die stetig sinkenden Inzidenzzahlen haben sich hier deutlich ausgewirkt.

 

Foto Tiergarten Worms: Am liebsten würden die Belegschaft des Tiergarten Worms ein Rad schlagen vor Freude – die neue Landesverordnung ermöglicht weitere Lockerungsschritte beim Tiergartenbesuch