Die Bäche im Stadtgebiet führen momentan aufgrund der geringen Niederschläge im Mai und Juni und der anhaltend warmen Witterung nur noch wenig Wasser. Durch illegale Wasserentnahmen mittels Pumpen zur Bewässerung von Hausgärten, Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen würde diese Situation noch verschärft. Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung Worms als untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Pfrimm, Eisbach oder Seebach ohne die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung nicht zulässig ist.

Grundsätzlich darf aus oberirdischen Gewässern (Flüssen, Bächen, Gräben usw.) nur mit Handgefäßen, also z.B. mit Eimern und Gießkannen, Wasser zum so genannten „Gemeingebrauch“ geschöpft werden. Für die Wasserentnahme mittels Motorpumpe ist im Regelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.

Die Wasserbehörde behält sich im Falle der Gefährdung der Mindestwasserführung des Gewässers vor, auch erlaubte Entnahmen sowie den gesetzlich geregelten Anlieger- und Gemeingebrauch einzuschränken.

„Wasser ist ein wertvolles Gut. Auch wenn Hitze und Trockenheit dazu verleiten, Schwimmbäder zu füllen und Gärten zu bewässern, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll und sparsam mit Trinkwasser umzugehen“, appelliert die zuständige Dezernentin und Bürgermeisterin Stephanie Lohr.

Weitere Auskünfte gibt die Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung Worms (Email: umwelt@worms.de oder Telefon 0 62 41 / 8 53 – 35 10).

 

 

Aktueller Wasserstand Pfrimm:

 

Messdaten Wasserstand und Abfluss (rlp-umwelt.de)

 

Aktueller Wasserstand Eisbach:

 

Messdaten Wasserstand und Abfluss (rlp-umwelt.de)